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Keine Papiere, kein Arzt?

Am 19. November 2008 wurden in München Grenzen und Möglichkeiten eines verbesserten Zugangs zur Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Aufenthaltstatus diskutiert » mehr

Darfur, Sudan: Meningitis auf dem Vormarsch. Ärzte der Welt führt seit dem 25. April eine Impfkampagne durch

München/Paris, 5. Mai 2009: Seit Anfang April häufen sich die Fälle von Meningitis Typ A im Osten von Jebel Marra in Süddarfur. Geschätzte 65 000 Menschen sind von einem Ausbruch der Krankheit bedroht. Ärzte der Welt reagierte sofort und führt eine breit angelegte Impfkampagne durch. » mehr

Europäische Erklärung: Drei Millionen fordern freien Zugang zu medizinischer Versorgung für Menschen ohne Papiere

141 Verbände und Organisationen in Europa, die über drei Millionen Beschäftigte des Gesundheitswesens repräsentieren, haben die „Europäische Erklärung: Freier Zugang zur medizinischen Versorgung für Menschen ohne Papiere" unterzeichnet. Mit der offiziellen Übergabe der Petition im Europäischen Parlament am 22. März fordern Ärzte der Welt und das HUMA-Netzwerk die Mitgliedsstaaten auf, allen Patienten, und damit auch Menschen ohne Papiere, den uneingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung...

Wednesday, 2009-11-18

Ärzte der Welt fordert die strikte Anwendung der Kinderrechtskonvention

Am 20. November begehen wir den 20. Jahrestag der internationalen Kinderrechtskonvention, die von 191 Ländern ratifiziert wurde. In den Artikeln 24 und 26 ist der Schutz von Kindern und schwangeren Frauen ausdrücklich vorgesehen. Dennoch ist in fast allen Ländern, in denen Ärzte der Welt aktiv ist, der Zugang zur Gesundheitsfürsorge für Kinder von Menschen ohne Aufenthaltsstatus und schwangere Frauen schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

Foto: Benedicte Salsez / MDM

Am 20. November begehen wir den 20. Jahrestag der internationalen Kinderrechtskonvention, die von 191 Ländern ratifiziert wurde. In den Artikeln 24 und 26 ist der Schutz von Kindern und schwangeren Frauen ausdrücklich vorgesehen:

Artikel 24
1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.
2. Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um
(…) sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;
(…) eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen.

Dennoch ist in fast allen Ländern, in denen Ärzte der Welt aktiv ist, der Zugang zur Gesundheitsfürsorge für Kinder von Menschen ohne Aufenthaltsstatus und schwangere Frauen schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

Für Menschen ohne Aufenthaltstitel ist die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in Deutschland oft mit dem Risiko einer Meldung an die Ausländerbehörde und einer Abschiebung aus Deutschland verbunden. Bei einer Notfallbehandlung dürfen die Betroffenen zwar nicht gemeldet werden. Der Zugang zu regulären medizinischen Versorgung ist allerdings fast unmöglich, wenn sie nicht selber zahlen können.

1992 hat Deutschland das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert. Allerdings wurde die Konvention mit Vorbehalt verabschiedet. Keine Bestimmung der Konvention kann „dahin ausgelegt werden, dass sie das Recht der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, Gesetze und Verordnungen über die Einreise von Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthalts zu erlassen oder Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen.“ So gilt die Verpflichtung der Sozialämter, in Illegalität lebende Menschen der Ausländerbehörde zu melden, mit allen Konsequenzen auch für Kinder.

Was die schwangeren Frauen betrifft, so ergeht es ihnen trotz der Deutlichkeit dieser Konvention nicht viel besser: Schwangere Frauen, die keinen regulären Aufenthaltsstatus haben, müssen die vollen Kosten für die Behandlung während der Schwangerschaft und für die Entbindung selbst tragen, obwohl sie fast nie über die dazu notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Ihr Aufenthalt kann für die Dauer ihrer Schwangerschaft geduldet werden, sie laufen jedoch Gefahr, nach der Entbindung ausgewiesen zu werden. So wurden lediglich 48% der schwangeren Frauen, die für Untersuchung über den Zugang zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltstitel in Europa des „European Observatory on Access to Healthcare“ von Ärzte der Welt befragt worden sind, während ihrer Schwangerschaft betreut.

Ärzte der Welt fordert alle Regierungen und Gesundheitsbehörden dazu auf, unverzüglich die Klauseln zum Schutz der Kinder und schwangeren Frauen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus anzuwenden.

In Deutschland bietet u.a. unser Projekt open.med in München eine basismedizinische Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung in Form einer öffentlichen Sprechstunde an. Zwei Mal im Monat findet eine kinderärztliche Sprechstunde statt. Knapp 15% der Patienten sind Kinder unter 18 Jahre. Außerdem sind 25% der Patientinnen, die zu open.med kommen, schwanger.

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