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Dr. Johanna Offe, Leitung Advocacy, bei der UN in Genf. Foto: Ärzte der Welt

Deutschland muss nachbessern!

Deutschland muss nachbessern!

 

Nun kommt erneut Druck von der UN: Die Frauenrechtskommission mahnt, dass die Bundesregierung die Übermittlungspflicht abschaffen muss.

Kürzlich hat die Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen (CEDAW) geprüft, ob und wie Deutschland die Frauenrechtskonvention umsetzt. Dazu war unsere Advocacy-Leitung Dr. Johanna Offe vor Ort um eine Stellungnahme abzugeben und die Kommission auf mehrere Verstöße Deutschlands gegen diese völkerrechtlich verbindliche Konvention hinzuweisen (im Video ab Minute 28).

Jetzt hat die Kommission ihre Abschließenden Bemerkungen veröffentlicht. Darin: eine deutliche Mahnung, dass die Bundesregierung die Übermittlungspflicht nach §87 Aufenthaltsgesetz abschaffen muss, damit Frauen ohne geregelten Aufenthaltsstatus ohne Angst vor einer möglichen Abschiebung zum Arzt gehen können.

Medizinische Grundversorgung ohne Diskriminierung sicherstellen

Außerdem fordert die UN-Frauenrechtskommission, dass die Bundesregierung effektive Maßnahmen umsetzt, damit Romnja und Migrantinnen ohne Diskriminierung soziale Grundleistungen in Anspruch nehmen können. Dazu gehört auch der Zugang zu Gesundheitsversorgung, den viele sonst nur über unsere open.med-Projekte bekommen und andere ehrenamtliche Angebote bekommen.

Auch zu sexuellen und reproduktiven Rechten äußert sich die UN-Frauenrechtskommission: Sie fordert die Bundesregierung auf, den Zugang  modernen Verhütungsmitteln sicherzustellen, wenn nötig kostenfrei. Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass genügend ausgebildetes Personal für die Durchführung auch medikamentöser Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung steht – und nicht zuletzt soll sie Schwangerschaftsabbrüche in Übereinstimmung mit den WHO-Leitlinien entkriminalisieren und eine Finanzierung gewährleisten. Für viele Frauen, die wir in unseren Projekten sehen, besteht kein Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, weil sie die Informationen nicht bekommen und Angst vor hohen Kosten haben. 

Die CEDAW-Kommission empfiehlt darüber hinaus, das Aufenthaltsrecht so anzupassen, dass es Frauen und Mädchen, die Opfer von geschlechtsbasierter Gewalt geworden sind, nicht daran hindert, Beratungsstellen und rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch sollen Opfer von Menschenhandel einen dauerhaften Aufenthaltsstatus bekommen -  unabhängig davon, ob sie mit den Behörden kooperieren. Wir sehen viele dieser Frauen in unseren Projekten und wissen, wie dringend diese Änderungen für die Gesundheit der Frauen ist.

 

 

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