„Ich lebe und arbeite seit dreißig Jahren in Deutschland und bin schwer herzkrank. Ich möchte ohne Angst vor Abschiebung einen Behandlungsschein beim Sozialamt beantragen – damit ich zum Kardiologen oder ins Krankenhaus gehen kann.“
Herzkranke Person, lebt und arbeitet seit 30 Jahren in Deutschland
Im Jahr 2021 startete Ärzte der Welt die Kampagne „GleichBeHandeln“. Denn in Deutschland sind durch das Aufenthaltsgesetz Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus faktisch von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Auf dem Papier haben diese Menschen zwar genau wie Asylsuchende einen Anspruch auf eine Kostenübernahme für die Behandlung akuter Erkrankungen. Das Aufenthaltsgesetz (§ 87) verpflichtet aber das Sozialamt, Menschen ohne Papiere an die Ausländerbehörde zu melden. Damit würde den Patient*innen die Abschiebung drohen. Aus Angst um ihre Existenz meiden die Betroffenen daher den Gang zum Arzt, auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen.
Gemeinsam mit über 85 Organisationen hat Ärzte der Welt auf diesen Missstand mit der Kampagne #gleichbehandeln aufmerksam gemacht:
- Lobbygespräche mit Bundestagsabgeordneten
- Öffentlichkeitswirksame Plakatkampagne
- Petition mit über 26.000 Unterschriften
- Protestaktion vor dem Bundestag
- Strategische Klage gegen die Übermittlungspflicht
Die Kampagne hat bewirkt, dass die Abschaffung der Übermittlungspflicht für den Gesundheitsbereich im Koalitionsvertrag verankert wurde und die Ausschüsse des Bundestags sich dem Thema gewidmet haben.



