Geflüchteten und asylsuchenden Menschen den Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung ermöglichen – Anlässlich des 30. Jubiläums des sogenannten Asylkompromisses und des in seinem Rahmen verabschiedeten Asylbewerberleistungsgesetzes, fordert dies Ärzte der Welt gemeinsam mit der Amadeu Antonio Stiftung und der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF).
Am 1.11.2023 jährt sich die politische Entscheidung, geflüchtete und asylsuchende Menschen in Deutschland aus dem regulären Gesundheits- und Sozialsystem auszuschließen. Seit inzwischen 30 Jahren leiden Geflüchtete unter den gesundheitlichen Folgen und den Ausgrenzungserfahrungen, mit denen sie in Massenunterkünften und bei Behördengängen durch das Sondersystem des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) konfrontiert sind.
Wie sich das Gesetz auch heute noch auf die Lebensrealität geflüchteter Menschen in Deutschland auswirkt, erleben sowohl die Teams der humanitären Organisation Ärzte der Welt als auch die 47 Psychosozialen Zentren für Geflüchtete und Überlebende von Folter täglich. Asylsuchende haben in den ersten 18 Monaten lediglich Anspruch auf medizinische Versorgung unterhalb dessen, was der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen als medizinisch notwendig definiert. Oft entscheidet medizinisch nicht geschultes Personal in den Sozialämtern, ob darüber hinaus Leistungen in Anspruch genommen werden können – zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen. Daneben haben Geflüchtete mit massiven Barrieren wie Diskriminierungen und Verständigungsproblemen zu kämpfen.
In den durch die BAfF vernetzten Psychosozialen Zentren kommen täglich massiv psychisch belastete Geflüchtete an, die keine Chance haben, im Gesundheitssystem versorgt zu werden. Viele von ihnen haben einen monate- oder jahrelangen erfolglosen Kampf hinter sich – im Versuch, ihre schweren auch körperlichen Folterfolgen behandeln zu lassen.
Anlässlich des Jahrestags fordern die Organisationen:
- Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
- alle Gesundheitsleistungen wie im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen für Geflüchtete gesetzlich verankern
- Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen Bundesländern
- Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung im Sozialgesetzbuch verankern
- EU-Aufnahmerichtlinie für besonders schutzbedürftige Geflüchtete flächendeckend und systematisch umsetzen
- Pflicht zur Übermittlung von Daten für den Gesundheitsbereich abzuschaffen, damit Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus sich ohne Angst vor einer Abschiebung ärztlich behandeln lassen können.
