Ein Zaun mit Stacheldraht an der europäischen Grenze.

Lebensbedingungen und Gesundheitsversorgung für geflüchtete Menschen in Deutschland

Problemdarstellung

Ärzte der Welt engagiert sich seit 2006 in der gesundheitlichen Versorgung und Beratung geflüchteter Menschen in Deutschland. Neben medizinischer Versorgung und sozialer Beratung in open.med-Anlaufstellen und -Behandlungsbussen ist Ärzte der Welt seit 2016 mit unterschiedlichen Versorgungs-, Beratungs- und Empowerment-Projekten auch in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen in Bayern und Berlin aktiv. Im Rahmen unserer Projektarbeit zur gesundheitlichen Versorgung erleben wir immer wieder Barrieren im Zugang zu Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus haben wir in den Sammelunterkünften vorherrschende Bedingungen feststellen müssen, die die Gesundheit geflüchteter Menschen massiv gefährden:

1. Kein ausreichender Zugang zu medizinischer Versorgung

  • Einschränkungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz stellen eine Barriere im Zugang zu Gesundheitsversorgung für geflüchtete Menschen dar:
    • Im deutschen Recht legt § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V fest, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Für Asylsuchende, die in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, gilt das SGB V jedoch nicht: § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschränkt den Anspruch auf medizinische Leistungen auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, Schwangerschaft und Geburt sowie Impfungen. Die Behandlung chronischer Krankheiten, Leistungen für Pflegebedürftige und Hilfen für Menschen mit Behinderung sowieso Sprachmittlung für eine medizinische Behandlung sind nach § 6 AsylbLG Kann-Leistungen, wenn sie für die Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.
    • Die Gewährung dieser Leistungen muss beantragt werden, ist meist langwierig und von Einzelfallentscheidungen abhängig, die nicht selten von nicht-medizinischem Personal getroffen werden.
    • Die Einschränkung durch das Gesetz führt auch zu Unsicherheiten bei vielen Ärzt*innen. So haben Asylbewerber*innen beispielsweise Anspruch auf gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchungen. Ärzte der Welt wird aber immer wieder berichtet, dass nicht alle Gynäkolog*innen ausreichend über diese Ansprüche informiert sind und deshalb die entsprechenden Untersuchungen nicht durchführen.
    • Darüber hinaus führt das AsylbLG zu erheblichen bürokratischen Hürden. Im Regelfall müssen Geflüchtete, wenn sie Leistungen nach AsylbLG beziehen, vor ambulanten Behandlungen einen Behandlungsschein bei der zuständigen Sozialbehörde beantragen.
  • Verzögerungen in der Ausstellung einer Krankenversicherungskarte führen zu langen Wartezeiten, in denen Patient*innen keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben: In einigen Bundesländern, darunter Berlin, erhalten Asylbewerberinnen eine elektronische Gesundheitskarte, bei der die (eingeschränkten) Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz hinterlegt sind und den Zugang zu medizinischer Versorgung erleichtern soll.
    • Die andauernde Überlastung der Krankenkassen in Berlin führt allerdings zu einer massiven Verzögerung des Versicherungsschutzes für Geflüchtete. Zwischen Anmeldung bei einer Krankenkasse und Ausstellung der Karte vergehen bis zu 6 Monate. Eine vorläufige Mitgliedschaftsbescheinigung wird meist nur auf Nachfrage ausgestellt.
    • Vorläufige Mitgliedschaftsbescheinigungen der Krankenkassen, die bis zum Erhalt der Versicherungskarte gültig sind, werden von Behandler*innen oft nicht akzeptiert. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Unwissenheit über die korrekte Abrechnung bis zu einer Überbelastung der Arztpraxen. Manche Ärztinnen vergeben zudem nur Termine, wenn Geflüchtete in Begleitung einer Sprachmittlung kommen.
  • Fehlende ärztliche Versorgung führt dazu, dass Medikamente, wie beispielsweise Schmerzmittel, ohne ärztlichen Rat oder Kenntnis über die Wirkungsweise und mögliche Nebenwirkungen gekauft und eingenommen werden. Viele Krankheitsbilder werden nicht behandelt und verschlimmern sich. Eine verspätete Behandlung kann zu anhaltenden Gesundheitsproblemen führen.

2. Gesundheitsgefährdende Lebensbedingungen in Sammelunterkünften für Geflüchtete

  • Unmittelbare Risikofaktoren für die körperliche Gesundheit
    • Bewohner*innen berichteten uns im Rahmen unserer Workshops von niedrigen Raumtemperaturen und Schimmel in den Unterkünften, teilweise auch in ihren Schlafräumen.
    • Insbesondere in den Küchen und Bädern herrschen sehr schlechte hygienische Bedingungen. An manchen Orten gibt es Kakerlaken. Eingeschränkte Möglichkeiten, die eigene Wäsche zu waschen, begünstigen Krätze-Ausbrüche.
    • In den Unterkunftskantinen wird den Bewohner*innen häufig nur ungesundes Essen angeboten. Allergien, Unverträglichkeiten und Schwangerschaft werden in Unterkunftskantinen häufig nicht berücksichtigt. In den Aufnahmeeinrichtungen fehlt es an der Möglichkeit, sich Essen selbst zuzubereiten. In den Anschlussunterkünften reichen die Leistungen, die Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, oftmals nicht aus, um sich gesund zu ernähren.
  • Unmittelbare Risikofaktoren für die psychische Gesundheit
    • Bewohner*innen werden nicht ausreichend informiert, über ihre (gesundheitlichen) Rechte und Möglichkeiten, über das Asylverfahren, über besondere Schutzbedürftigkeit, über Unterstützungsstrukturen, über Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten etc. – Dadurch entsteht viel Unsicherheit und Angst sowie eine Abhängigkeit von Versorgungsstrukturen. Sozialdienste können aufgrund viel zu kleiner Personalschlüssel dem Informationsbedarf der Bewohner*innen nicht gerecht werden.
    • Fehlende Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit: Fehlende Sprachmittlung und fehlender Zugang zu Integrationskursen erschweren die selbstständige Bewältigung des Alltags, in Aufnahmeeinrichtungen sind keine Kochmöglichkeiten vorhanden; aufgrund von Mehrbettzimmern können Bewohner*innen nicht selbst entscheiden, wann sie schlafen möchten.
    • Es gibt keine Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten. Faktoren, die zu einer Retraumatisierung führen können, z.B. nächtliche Polizeieinsätze, uniformierte Sicherheitsdienste, Unterkunft in ehemaligen Militäreinrichtungen oder neben Militäreinrichtungen, wo teilweise noch Schießübungen durchgeführt werden, werden in Kauf genommen.
    • Soziale Isolation: Unterkünfte liegen häufig in der Peripherie und abgeschieden von strukturstarken Regionen. Nicht selten besteht eine schlechte Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Auch der Zugang zum Internet ist oft eingeschränkt oder nicht vorhanden. Diese Abgeschiedenheit wird verschärft durch die Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen.
      • Zudem findet über die geografische Isolation hinaus keine Integration in kommunale Strukturen, häufig sogar eine Abschirmung von lokalen Unterstützungsstrukturen statt, so werden z.B. Kinder nicht in Kitas integriert und Bewohner*innen von Ankereinrichtungen in Bayern haben nur sehr eingeschränkt Zugang zu Unterstützungsangeboten.
      • Besuchsverbote in Ankereinrichtungen in Bayern verschärfen die soziale Isolation der Bewohner*innen.
  • Kein ausreichender Zugang zu medizinischer Versorgung und (psychosozialen) Unterstützungsstrukturen in den Einrichtungen
    • In Aufnahmeeinrichtungen besteht keine ausreichende Versorgung durch den medizinischen Dienst vor Ort. Die Einschränkungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz (siehe 1.) führen zu Problemen in der Anbindung an fachärztliche Versorgung, insbesondere psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung.
    • Aufgrund geringer Kapazitäten der sozialen und medizinischen Dienste in Anschlussunterkünften liegt Asylsuchenden in vielen Fällen keine ausreichende Information über ihre Rechte und Möglichkeiten der gesundheitlichen Versorgung vor. Wegen fehlender Unterstützung werden somit Anträge für Kostenübernahmen beispielsweise einer Behandlung chronischer Erkrankungen, einer Psychotherapie oder für Sprachmittlung gar nicht oder erst sehr spät gestellt.
    • Aufgrund der Isolation und Abgeschiedenheit vieler Unterkünfte und zudem oft schlechter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (die sich Asylsuchende mit den ihnen nach AsylbLG zustehenden geringen finanziellen Mitteln häufig nicht leisten können) haben Bewohner*innen häufig kaum Zugang zu medizinischen und psychosozialen Versorgungs- und Unterstützungsangeboten außerhalb der Unterkünfte.
  • Unzureichender Gewaltschutz, unzureichende Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit
    • Die wenigsten Unterkünfte haben verbindliche Gewaltschutzkonzepte sowie definierte und verfügbare Ansprechpartner*innen bei Gewaltvorfällen.
    • Es finden kaum Schulungen zu Gewaltschutz/-prävention für das Personal (z.B. Sicherheitsdienste) in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften statt.
    • Zum Teil verhindern bauliche Maßnahmen (z.B. nicht-abschließbare Schlaf und Waschräume, fehlende Bereiche für Frauen und LGBTIQ*-Personen, dunkle Gänge etc.) den Gewaltschutz.
    • Artikel 21-23 EU-Aufnahmerichtlinie werden nicht ausreichend umgesetzt:
      • Unzureichende Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Personengruppen (z.B. Betroffene von genderbasierter Gewalt und Folter, Menschen mit starken psychischen und physischen Erkrankungen, Schwangere, Minderjährige)
      • Unzureichende (psychologische) Unterstützung für besonders Schutzbedürftige
      • Unzureichende Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit bei Verlegungen in Folgeunterkünfte, insbesondere LGBTIQ*- Personen
      • Die soziale Entwicklung Minderjähriger wird stark eingeschränkt durch unzureichende Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten. Häufig findet keine Integration in Kitas statt.
    • Verkürzte oder beschleunigte Asylverfahren: Grundsätzlich ist ein schnelles, faires Asylverfahren zu begrüßen. In manchen Fällen findet eine Anhörung jedoch schon wenige Tage nach Ankunft statt. In so kurzer Zeit kann sich eine Person nicht ausreichend auf die wichtige Anhörung vorbereiten, besondere Schutzbedürftigkeit wird kaum berücksichtigt/identifiziert und Menschen werden mit einem unmittelbar beginnenden Verfahren unter Druck gesetzt. Dies ist insbesondere für vulnerable Personengruppen, z. B. psychisch belastete oder kranke Menschen oder Opfer von Gewalt sehr problematisch. Wichtig hingegen wäre die Verkürzung der Entscheidungszeit. Die Menschen warten teilweise über mehrere Monate nach ihrer Anhörung auf eine Entscheidung, was ständige Unsicherheit auslöst und stark belastet.
    • Für ärztliche Gutachten und Stellungnahmen, die eine besondere Schutzbedürftigkeit z.B. aufgrund einer psychischen Erkrankung feststellen und sowohl für die Unterbringung, als auch für das Asylverfahren relevant sind, gibt es hohe Hürden: eine Bescheinigung kann nur von Fachärzt*innen erstellt werden (Stellungnahmen von anderen Heilberufen, u. a. Psychotherapeut*innen werden nicht berücksichtigt), es bedarf eines sehr umfangreichen Gutachtens, das insbesondere bei beschleunigten Verfahren sehr kurzfristig vorliegen muss und dessen Erstellung nur gering vergütet wird bzw. für das die Betroffenen selbst aufkommen müssen, wozu sie mangels finanzieller Mittel und fehlenden Zugangs zu Versorgung selten in der Lage sind.

Forderungen

Wir fordern diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung für geflüchtete Menschen sowie eine menschenwürdige Unterbringung von Schutzsuchenden, für die eine sofortige Verbesserung der derzeit herrschenden gesundheitsgefährdenden Lebensbedingungen in vielen Sammelunterkünften, notwendig ist – sei es in Ankereinrichtungen, Ankunftszentren, Erstaufnahmeeinrichtungen oder sonstigen
Sammelunterkünften für geflüchtete Menschen.

Konkret fordert Ärzte der Welt daher von Bundes- und Landesregierungen:

  • Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Eingliederung von Geflüchteten in das reguläre Sozialleistungssystem und damit Anspruch auf Kostenübernahme für alle notwendigen medizinischen Leistungen (entsprechend dem GKV-Leistungskatalog) ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
  • Abschaffung von Ankerzentren und funktionsgleichen Sammelunterkünften und Ersetzung durch menschenwürdige Unterbringungsformen mit guter Anbindung an Unterstützungsstrukturen.
  • Gesetzliche Vorschriften einzuhalten und ihre Umsetzung konsequent zu überwachen:
    • Deutschland muss den Zugang zu medizinischer Versorgung und einen würdigen Lebensstandard für alle Asylsuchenden gewährleisten (Artikel 19 EU-Aufnahmerichtlinie, Artikel 12 UN Sozialpakt).
    • Die vorgeschriebene maximale Aufenthaltsdauer in Aufnahmeeinrichtungen darf nicht überschritten werden (§ 47 AsylG).
    • Schutzbedürftige Personengruppen müssen frühzeitig als solche identifiziert, angemessen versorgt und während des Asylverfahrens unterstützt werden; darunter Minderjährige, Schwangere oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen von Gewalt erlitten haben (Artikel 21 EU-Aufnahmerichtlinie, Artikel 24 EU-Asylverfahrensrichtlinie, Präambel und Artikel 60 Istanbul Konvention).
    • Asylsuchende müssen ihren Anspruch auf Asylverfahrensberatung (§ 12a AsylG) wahrnehmen können.
    • Sprachmittlung bei medizinischen Sprechstunden muss gewährleistet werden, wenn dies zur Sicherung der Gesundheit notwendig ist (§ 6 Abs. 1 AsylbLG).
    • Werdenden Müttern und Wöchnerinnen muss eine Hebammenversorgung zur Verfügung gestellt werden (§ 4 Abs. 2 AsylbLG).
  • Darüber hinaus folgende gesetzliche Regelungen und Maßnahmen zu treffen:
    • Solange das Asylbewerberleistungsgesetz fortbesteht und keine Integration in die Krankenversicherung erfolgt ist: bundesweite Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete und Sicherstellung einer lückenlosen Integration ins Krankenversicherungssystem, um bürokratische Barrieren beim Zugang zu Gesundheitsversorgung abzubauen.
    • Gesetzlich verankerter Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung.
    • Bundesweite Aufhebung der Wohnpflicht in Aufnahmelagern und Gemeinschaftsunterkünften (§§ 47, 49 und 53 AsylG) wie beispielsweise im Januar 2023 in Berlin geschehen und Abschaffung der Residenzpflicht (§ 60 AsylG).
    • Verkürzung der maximalen Aufenthaltsdauer auf drei Monate in Aufnahmeeinrichtungen für alle Geflüchteten.
    • Regelmäßige medizinische Sprechstunden auch von Fachärzt*innen in den Unterkünften. Nur so können Erkrankungen hinreichend diagnostiziert und schutzbedürftige Personen identifiziert werden.
    • Einführung von verbindlichen Kontrollmechanismen zur Einhaltung bestehender Gewaltschutzkonzepte und Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften.
    • Gesetzliche Regelung zu systematischer Berücksichtigung schwerer Erkrankungen, insbesondere psychischer Störungen im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren; dafür Abbau von Hürden für die Feststellung und Bescheinigung durch alle fachlich dafür qualifizierten Berufsgruppen (inkl. Psychologische Psychotherapeut*innen).
    • Ausbau der personellen Kapazitäten des Sozialdienstes inklusive Sprachmittlung.
    • Ausbau von Freizeit- und Bildungsangeboten vor allem für Kinder und Jugendliche.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da.

Dr. Johnna Offe, Leitung Advocacy

Dr. Johanna Offe

Leitung Advocacy

Tel: +49 (0)30 26 55 77 72

E-Mail: johanna.offe@aerztederwelt.org

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