Offener Brief des Münchner Aktionsbündnis für geflüchtete Frauen

Offener Brief des Münchner Aktionsbündnis für geflüchtete Frauen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder,
sehr geehrte Frau Staatsministerin Gerlach,
sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann,
sehr geehrte Frau Staatsministerin Scharf,

wir, das Münchner Aktionsbündnis für geflüchtete Frauen, sind ein Bündnis aus 20 Organisationen, die sich seit mehr als 30 Jahren für die Rechte und Gleichberechtigung von Frauen und Menschen aller Geschlechter einsetzen, sowie für deren Schutz vor (weiterer) Gewalt und für die Unterstützung zur Aufarbeitung von überlebter Gewalt.

Wir wenden uns mit großer Besorgnis über die aktuelle Flüchtlings- und Asylpolitik an Sie. Die Einführung einer Bezahlkarte und die Verlängerung der Bezugsdauer von Grundleistungen nach dem AsylbLG hätten drastische Auswirkungen auf die Situation geflüchteter Frauen, Kinder und anderer vulnerabler Personengruppen. Zusätzliche restriktive Maßnahmen im Asyl- und Aufenthaltssystem werden Frauen und Kinder nicht schützen und verstoßen gegen die Istanbul-Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Vielmehr schaden sie all jenen, die ohnehin von Gewalt in patriarchalen Strukturen betroffen sind. Frauen fliehen vor Kriegen, vor politischer Verfolgung, aus wirtschaftlicher Not und auch vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Verfolgung und Gewalt. Die meisten von ihnen erleben auf den gefährlichen Fluchtrouten erneut brutale Gewalt, wie Vergewaltigung, Menschenhandel und Zwangsprostitution. Körperliche und seelische Gewalt ist auch für Queers, Trans- und Interpersonen, Frauen mit Behinderung und allen, die nicht in das binäre System passen, allgegenwärtige Realität. In Deutschland bestehen weiterhin Sicherheitsrisiken durch die Unterbringung in großen Lagern sowie erschwerte Zugänge zu medizinischer
Versorgung, sozialpsychologischer Beratung und rechtlicher Vertretung zum Schutz vor (weiterer) Gewalt.

Die bereits bestehenden Einschränkungen für Asylsuchende wurden zuletzt durch den UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung am 24.11.2023 angemahnt und die Regelungen des AsylbLG mehrfach vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Sie aber drohen, mit Ihrer
Zustimmung zu Bundesgesetzen, die Sozialleistungen für Asylsuchende noch weiter unter das menschenwürdige Existenzminimum zu treiben und die selbstbestimmte Lebensführung noch massiver einzuschränken. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sowohl die Verlängerung der Dauer der Grundleistungen als auch Einschränkungen bei der Bezahlkarte bereits wegen dieses Motivs von vornherein verfassungswidrig sein dürften.

Wir nehmen wahr, dass diese Entwürfe und Entscheidungen von einer Welle zunehmend migrationsfeindlicher EU-Politik getragen werden, die wir äußerst bedenklich finden. Wir befürchten, dass u.a. Bayerns Position für eine Verlagerung der Asylverfahren an die EU-Außengrenzen zu einer Verschärfung der dramatischen Situation von Frauen und Kindern führen wird. In Bayern haben Sie jetzt die Möglichkeit ein menschliches Gesicht zu zeigen. Wir bitten Sie, sich für eine humane Flüchtlings- und Asylpolitik einzusetzen und die Auswirkungen Ihrer Entscheidungen und Aussagen auf die Situation von Frauen und Kindern ernst zu nehmen.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Gewalt fliehen, ein nicht verhandelbares Recht auf Asyl und die Wahrung ihrer Würde und Unversehrtheit haben. Wir bitten Sie dringlichst, folgende Forderungen zu beachten.

Konkret fordern wir dringlichst Ihren Einsatz für die:

  • Nutzbarkeit der Bezahlkarte wie eine Debitkarte ohne Einschränkungen
  • Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes statt einer Ausweitung
  • Elektronische Gesundheitskarte für geflüchtete Menschen auch für Psychotherapie
  • Wahrung der Privatsphäre von Asylsuchenden

Vorab: Am 18.01.2024 hat der Bundestag dem Gesetz „zur Verbesserung von Rückführungen“ zugestimmt. Trotz und gerade wegen dieses Beschlusses richten wir unsere Forderungen an Sie, in Ihren Wirkungsbereichen den Schutz von Asylsuchenden zu garantieren.

Wir fordern: Verhinderung der Fristverlängerung in §2 AsylbLG

Die Verlängerung der Dauer des AsylbLG und Bezahlkarte sind Teil eines Programms, das laut MPK-Beschluss „die Zahl der im Wege der Fluchtmigration“ kommenden Menschen „deutlich und effektiv“ senken – also vom Zuzug abschrecken – soll. 2022 stellte das Bundesverfassungsgericht zum wiederholten Mal fest, dass „[m]igrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, […] von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen [können]. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ (Beschluss vom
19.10.2022 – 1 BvL 3/21). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist zudem in der Studie „Warum Deutschland“ darauf hin, dass erwartete Sozialleistungen nicht zu den so genannten „Pull-Faktoren“ gehören, wie das Bayerische Innenministerium in dem Infobrief an Ehrenamtliche vom 28.11.2023 schreibt.

Durch die geplante Verlängerung der Frist in § 2 AsylbLG von 18 auf 36 Monate wird der erschwerte Zugang zu medizinischer Versorgung auf unhaltbare Zeit verlängert. Laut Geschäftsleiter der BAfF steht „[d]ie Ausweitung des Asylbewerberleistungsgesetzes […] im klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie zu diversen Studien, die belegen: Die Integration von geflüchteten Menschen durch dieses Sondergesetz zu verzögern, verursacht enormen bürokratischen Aufwand für Bund, Länder und Kommunen. Das Leid der Betroffenen und die verspielten Chancen für die gesamte Gesellschaft sind in der Konsequenz deutlich teurer als ein gleichberechtigter Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen von Tag eins an.“

Im Jahr 2023 haben über 200 Organisationen die Abschaffung des AsylbLG und die sozialrechtliche Gleichstellung von Geflüchteten gefordert. Eine dreijährige Wartezeit auf den gleichberechtigten Zugang zum Sozial- und Gesundheitssystem wird zu noch häufigeren psychischen Krisen, Chronifizierungen und langfristigen Folgen für die Lebensperspektiven der Betroffenen führen. Die Psychosozialen Zentren können geflüchtete Überlebende von Folter, Krieg und Verfolgung nur mit extrem begrenzten Kapazitäten versorgen. Sie unterstützen nur etwa vier Prozent der versorgungsbedürftigen Überlebenden und können ihre therapeutische Unterstützung schon heute nur in den seltensten Fällen bei den eigentlich verantwortlichen Leistungsträgern im Sozialsystem abrechnen.

Wir bitten Sie daher um Ihren Einsatz auf Bundesebene gegen die Verlängerung der Frist in § 2 AsylbLG auf 36 Monate und für einen zügigen Übergang von Asylbewerberleistungen in analoge SGB Leistungen direkt nach Ankunft.

Wir fordern: Selbstbestimmte Zahlungsmöglichkeiten

Die in Bayern geplanten Eingriffe in elementare Rechte wie Datenschutz, Bewegungsfreiheit, und Selbstbestimmung, bedeuten eine dramatische Verschlechterung für die ohnehin prekäre Lebenssituation Betroffener. Außerdem ist die Einführung eines „Sondersystems“ für Asylsuchende immer auch Ausdruck eines diskriminierenden Andersmachen (othering).

Wir möchten Sie auch an die katastrophale Bezahlkarte in Erding von 2017-2020 erinnern: Neben einer übermäßigen Beanspruchung des LRA aufgrund vielfältiger Störungen, gab es nur wenige Vertragsgeschäfte und in diesen funktionierte die Bezahlkarte oft nicht.

Zum Verständnis: Eine alleinerziehende Mutter erfährt durch das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft, die Kinderbetreuung, Behördengänge etc. bereits vielfache psychosoziale Belastungen. Mit der Bezahlkarte, wie sie in Bayern geplant wird, muss diese Frau noch zusätzliche Wege auf sich nehmen, weil keine Geschäfte in Reichweite die Bezahlkarte annehmen. Eine Einschränkung von Bargeldabhebung und Online-Überweisungen schadet auch ihren Kindern erheblich. Ohne Überweisungsmöglichkeiten und mit nur beschränkten Bargeldabhebungen kann die Frau keine Rechtsbeistände zahlen sowie die Ausstattung in der Schwangerschaft und nach der Geburt, Kleider und Spielsachen für Babys und Kinder nicht mehr über den Second-Hand-Markt, Ebay Kleinanzeigen und Flohmärkte erwerben. Die Familie wird in der Alltagsbewältigung erheblich behindert. Die Frau verliert überlebenswichtige Ressourcen im Bereich Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit – grundlegende Voraussetzungen für den Heilungsprozess nach Traumatisierungen, wie geschlechtsspezifische Gewalt. Stattdessen ist sie zusätzlicher Diskriminierung ausgesetzt, wird erneut in Abhängigkeitsverhältnisse gedrängt, die wieder zu Gewalt führen können.

Bitte orientieren Sie sich nicht an alten Fehlern, sondern an tatsächlichen Verbesserungen, wie sie in Hannover angestrebt sind. Wir fordern, dass Bayern – wenn es Sondersysteme etabliert – dem positiven Beispiel aus Hannover, Frankfurt und dem hessischen Städtetag folgt. Setzen Sie die Bezahlkarte so um, dass diese wie eine Debitkarte und ohne Einschränkungen einsetzbar ist. Das heißt, dass Bargeldabhebungen, der bargeldlose Zahlungsverkehr, der Kauf jeglicher Waren und Dienstleistungen, sowie die ortsunabhängige Nutzung uneingeschränkt möglich sein müssen. Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung müssen sichergestellt sein. Damit ermöglichen Sie Integration, Teilhabe und eine tatsächliche Entlastung für die
Behörden.

Wir fordern: Elektronische Gesundheitskarte für geflüchtete Menschen

Um in Bayern zu Ärzt*innen gehen zu können, müssen geflüchtete Menschen beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen. Bisher gilt das für die ersten 18 Monate nach Ankunft. Das Verfahren ist eine zusätzliche Hürde, die Menschen den Zugang zu medizinischer und psychotherapeutischer Hilfe erschwert. Es ist umständlich, intransparent und kann dazu führen, dass Krankheiten nicht diagnostiziert und nicht
(rechtzeitig) behandelt werden
. Es bedeutet, dass nicht-medizinisches Personal in den Verwaltungen über die Bewilligung von teils lebensnotwendigen Behandlungen entscheidet, mit schwerwiegenden Folgen für die öffentliche Gesundheit. Das muss nicht so sein.

Einige Bundesländer haben Rahmenbedingungen geschaffen, um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Geflüchtete zu implementieren. Bayern nicht. Die Erfahrungen aus Thüringen, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein zeigen: Die eGK entlastet Sozialbehörden und Leistungserbringende finanziell wie administrativ. Sie baut Stigma und Diskriminierung ab. Die körperliche und psychische Gesundheit betroffener
Menschen verbessert sich. Die Angst vor einer Überbeanspruchung ist unbegründet. Vielmehr werden durch den vereinfachten Zugang zum Gesundheitssystem Krankheiten frühzeitiger erkannt und behandelt, bevor sie sich verschlimmern oder chronifizieren und somit zu erheblichen Mehrkosten für das Gesundheits- und Sozialsystem führen. Gesundheit ist ein Menschenrecht. Daher fordern wir die Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte für Asylsuchende in Bayern.

Wir fordern: Schutz der Privatsphäre von Asylsuchenden

Viele unserer Klientinnen* berichten in der Psychotherapie von (sexualisierter) Gewalt durch bspw. Polizist*innen in den Herkunfts- oder Transitländern. Sie zeigen ein erhöhtes Stresslevel und berichten von Angst- und Panikzuständen, wenn sie bspw. Polizist*innen in Deutschland sehen – auch wenn ihnen bewusst ist, dass hier keine Gefahr droht. Der aktuelle Gesetzesentwurf „zur Verbesserung der Rückführung“ sieht vor, dass das Betreten anderer Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften möglich wird, wenn nach einer Person, die abgeschoben werden soll, gesucht wird. Dies bedeutet konkret, dass auch traumatisierte Frauen und Kinder eine solche Durchsuchung der eigenen Räumlichkeiten erleben könnten – auch wenn nicht nach ihnen selbst, sondern einer anderen Person gesucht wird. Dies stellt nicht nur einen Eingriff in die Privatsphäre vieler Menschen dar, sondern zudem können solche Ereignisse traumaspezifische Symptome verstärken bzw. diese, gerade bei Kindern, auslösen. Wir fordern den uneingeschränkten Schutz der Privatsphäre von Menschen in Gemeinschaftsunterkünften.

Es wird Solidarität in der Gesellschaft brauchen, um Menschen, die verfolgt werden, weiterhin entsprechend unserer Verpflichtungen Schutz zu bieten. Gefährden Sie diese Solidarität nicht, indem sie die von der Rechten initiierten Debatte durch Vorschläge befeuern, die auf Falschannahmen beruhen und gegen Deutschlands grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Es gibt Maßnahmen, die tatsächlich zur Entlastung von Behörden und Kommunen führen und gleichzeitig die Rechte von Geflüchteten wahren. Gern stellen wir Ihnen die Erfahrungen unserer Organisationen und bundesweiter Einrichtungen dazu zur Verfügung.

Das Aktionsbündnis wünscht Ihnen einen guten Start in das neue Jahr und erinnert gerade zu dieser Zeit an die Menschlichkeit und Solidarität.

Für das Aktionsbündnis

Simone Eiler, Bayerischer Flüchtlingsrat
Andrea Gebhardt, Refugio München
Michelle Kerndl-Özcan, Ärzte der Welt e.V.
Tanja Sachs, IMMA e.V.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da.

Michelle Kerndl-Özcan

Michelle Kerndl-Özcan

Projektleitung reach.out

E-Mail: michelle.kerndl-oezcan@aerztederwelt.org

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