Offener Brief: Zugang zu Gesundheitsversorgung für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus sicherstellen – das Gesundheitswesen von der Übermittlungspflicht ausnehmen!
Sehr geehrter Herr Scholz,
sehr geehrte Frau Baerbock,
sehr geehrter Herr Dr. Habeck,
sehr geehrter Herr Lindner,
im Namen von über 80 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wohlfahrtsverbänden der Kampagne #GleichBeHandeln sowie von 26.000 Bürger*innen, die unsere Petition unterzeichnet haben, appellieren wir an Sie, den Gesundheitsbereich von der Übermittlungspflicht in § 87 Aufenthaltsgesetz auszunehmen. Konkret lautet unser Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag: „Wir werden § 87 des Aufenthaltsgesetzes so einschränken, dass das Gesundheitswesen von der Pflicht ausgenommen wird, Daten über Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörde weiterzugeben.“
Hunderttausende Menschen, die ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, sind durch die Übermittlungspflicht faktisch von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Formal haben sie zwar genau wie Asylsuchende einen Anspruch auf Behandlung akuter Erkrankungen. Sobald sie sich aber an das Sozialamt wenden, um den dafür erforderlichen Behandlungsschein zu erhalten, droht ihnen Abschiebehaft und Abschiebung. Denn das Sozialamt ist, wie andere staatliche Stellen auch, durch § 87 Aufenthaltsgesetz dazu verpflichtet, sie umgehend an die Ausländerbehörde zu melden.
Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus meiden daher den Arztbesuch. Dies führt einerseits dazu, dass die Übermittlungspflicht im Gesundheitswesen nicht den erhofften Beitrag zur Durchsetzung der Ausreisepflicht leistet, andererseits dazu, dass sich Krankheiten chronifizieren oder zu Notfällen werden – mit letztlich deutlich höheren Kosten für die Allgemeinheit.
Schon mehrfach ist Deutschland von UN-Menschenrechtsausschüssen aufgefordert worden, die Übermittlungspflicht abzuschaffen. Nicht zuletzt hat uns die Covid-19-Pandemie mit besonderer Deutlichkeit gezeigt, dass der Zugang aller hier lebenden Menschen zu Diagnostik, Prävention und Behandlung nicht nur menschenrechtlich geboten ist, sondern auch der öffentlichen Gesundheit dient.
In den letzten Monaten haben wir bundesweit viel Unterstützung für die Kampagne #GleichBeHandeln erfahren. Eine zügige Änderung der Gesetzeslage liegt nun in Ihrer Hand. Wir fordern Sie auf, sie bereits im Koalitionsvertrag festzulegen.
Gerne stehen wir Ihnen für weiterführende Gespräche zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
François De Keersmaeker
Direktor Ärzte der Welt e.V.
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