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Das vergitterte Tor eines bayrischen Flüchtlingslagers.

Unmenschliche Asylpolitik stoppen!

 

Unmenschliche Asylpolitik stoppen!

Keine ärztliche Versorgung auch bei schmerzhaften und chronischen Krankheiten - das könnte künftig für mehrere Tausend Asylsuchende in Deutschland die Realität sein.

(Berlin) Der Bundestag hat am 23. September in einer öffentlichen Anhörung über den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" beraten. Dieser sieht vor, dass Menschen, die zuvor in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben und ausreisepflichtig sind, nach Ablauf von zwei Wochen keinerlei Sozialleistungen mehr erhalten sollen. Nur im Fall von „außergewöhnlicher Härte" soll das physische Überleben gesichert werden können.


„Wir reden hier von existenziellsten Bedürfnissen, wie Essen, ein Dach über dem Kopf und medizinische Grundversorgung. Diese Symbolpolitik der Grausamkeit würde ganz konkret dazu führen, dass die Straßenobdachlosigkeit zunimmt, Menschen verelenden, im Krankheitsfall in der Notaufnahme landen oder gar einen vermeidbaren Tod sterben", sagt die Leiterin der Advocacy-Abteilung bei Ärzte der Welt Dr. Johanna Offe.


Die Organisation Ärzte der Welt sieht in ihren medizinischen Anlaufstellen, wieviel Leid dadurch entsteht, wenn Menschen keine Möglichkeit haben, bei Bedarf eine Arztpraxis aufzusuchen. Studien zeigen zudem, dass es teurer ist, wenn Menschen nur im Notfall versorgt werden, als wenn man sie präventiv und bei ersten Symptomen behandelt.
Tatsache ist auch: Selbst wenn Asylsuchende bereit sind, in das für sie zuständige EU-Land auszureisen, halten sie oft bürokratische Hürden davon ab – zum Beispiel, weil das entsprechende Land sich weigert, sie aufzunehmen oder es dauert, die notwendigen Papiere auszustellen.


Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sowohl das physische als auch das soziale Existenzminimum jedes Menschen in Deutschland stets und zu jeder Zeit sichergestellt werden. Dass nach der Gesetzesänderung das physische Überleben von einer "außergewöhnlichen Härte" abhängig gemacht wird, ist somit nicht verfassungskonform.


„Menschen, die hier leben, müssen medizinisch versorgt werden. Sie von Leistungen auszuschließen ist nicht nur unmenschlich und rechtswidrig, sondern darüber hinaus für die Sicherheit nicht förderlich und wird zu viel größeren gesamtgesellschaftlichen Problemen führen", so Dr. Offe.