Existenzsichernde Sozial- und Gesundheitsleistungen unabhängig von der nationalen Herkunft zu gewähren – dazu hat sich Deutschland schon 1969 verpflichtet. Die völkerrechtlich verbindliche UN-Antirassismuskonvention (International Convention on the Elimination of all Forms of Racial Discrimination - ICERD) wurde damals ratifiziert, seitdem ist sie in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Dem entgegen steht jedoch die aktuelle Asylgesetzeslage:
Das Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt Sozial- und Gesundheitsleistung in den ersten 18 Monaten des Aufenthalts für Asylbewerber*innen und für Menschen, die in Deutschland mit einer Duldung oder ohne geregelten Aufenthaltsstatus leben. Das stellt eine Diskriminierung von nicht-deutschen Staatsangehörigen gegenüber deutschen Staatsangehörigen dar.
Keine Diskriminierung von Geflüchteten bei der medizinischen Versorgung
Zuletzt hat die Bundesrepublik Deutschland die Versorgung für die Schutzsuchenden verbessert, die vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine fliehen mussten: Die unterzeichnenden Organisationen begrüßen, dass Betroffenen schnell und unkompliziert Sozialleistungen erhalten und in die Gesetzliche Krankenversicherung integriert werden. Doch alle anderen Asylbewerber*innen bleiben von diesen Maßnahmen ausgeschlossen. Die derzeitige Situation führt zu einer ungleichen Behandlung von Schutzsuchenden abhängig von ihrer Nationalität.
Die Einschränkung von Gesundheitsleistungen entsprechend der nationalen Herkunft der Schutzsuchenden verstößt gegen das Menschenrecht auf Gesundheit. Und es verstößt gegen die Verantwortung, die Deutschland entsprechend der UN-Antirassismuskonvention übernehmen muss. Angesichts der schwerwiegenden Folgen, die ein mangelhafter Zugang zu medizinischer Versorgung bedeutet, ist das unvertretbar.
Parallelbericht bei UN eingereicht
Überwacht wird die Umsetzung der Konvention durch die UN-Antirassismuskommission, an die Deutschland regelmäßig berichten muss. Im April 2020 hat Deutschland seinen Staatenbericht eingereicht. Im November 2023 wird die Anhörung dazu stattfinden. Vorab können zivilgesellschaftliche Organisationen Parallelberichte einreichen, um sowohl die dortige Themensetzung als auch die Abschließenden Bemerkungen des zuständigen UN-Ausschusses zu beeinflussen.
Ärzte der Welt und die unterzeichnenden Organisationen appellieren in ihrem Parallelbericht an den Ausschuss, den unterschiedlichen Umgang mit Schutzsuchenden in den Themenkatalog der Anhörung aufzunehmen und die deutsche Bundesregierung in den Abschließenden Bemerkungen dazu aufzufordern, die Einschränkungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen.
Weiterführende Links und Informationen:
Appell an die Bundesregierung zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Position: Zugang zu Gesundheitsversorgung für Asylsuchende verbessern
Pressemitteilung: Schluss mit der Diskriminierung beim Recht auf Gesundheit
Parallelbericht (in englischer Sprache):