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Erfolg nach Anhörung bei EU-Patentamt

 

Nach zwei Tagen öffentlicher Anhörung hat das Europäische Patentamt in München entschieden: Dem Einspruch von Ärzte der Welt gegen das Patent auf den Wirkstoff Sofosbuvir wird teilweise stattgegeben. Der Patentinhaber muss Anpassungen vornehmen, die zu einer Veränderung des Patents führen werden.

Ärzte der Welt hatte am 10. Februar 2015 den Einspruch auf das Patent des Pharmazieunternehmens Gilead Sciences vor dem Europäischen Patentamt eingereicht. „Die heutige Entscheidung zeigt die schwache Qualität des Patents und beweist, dass eine öffentliche Intervention in das Patentsystem absolut sinnvoll ist", erklärt François de Keersmaeker, Direktor von Ärzte der Welt Deutschland.

Ein Einspruch gegen ein Patent ist ein rechtliches Verfahren, mit dem die Gültigkeit eines Patents in Frage gestellt werden kann. Dies ist möglich, wenn vermutet wird, dass das patentierte Arzneimittel die Kriterien für eine Patentierbarkeit, die im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) festgelegt sind, nicht erfüllt.

Die Argumente von Gilead Sciences zur Aufrechterhaltung seines Patents auf Sofosbuvir wurden nicht umfassend vom europäischen Patentamt angenommen. Das Europäische Patentamt hat entschieden, dass Gileads Patentantrag zu weit gefasst war. Sofosbuvir ist technisch gesehen damit eventuell nicht mehr von einem Patent geschützt.

„Die Entscheidung des Europäischen Patentamtes beweist, dass strengere Patentprüfungen nötig sind, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Der Schiedsspruch unterstützt den weltweiten Kampf gegen die gängige Praxis der Pharmaunternehmen, Grundsätze der Patentierbarkeit von Medikamenten immer weiter auszureizen", umreißt Tahir Amin vom internationalen Netzwerk I‐MAK (Initiative For Medicines, Access and Knowledge) das Problem. Die Firmen würden Patente nutzen, um ihre dominante Position zu stärken und völlig überteuerte Medikamente auf den Markt zu bringen. Länder wie China, die Ukraine und Ägypten hätten das Patent von Gilead bereits vollständig  zurückgewiesen.

In Deutschland wurden die Kosten für eine zwölfwöchige Behandlung mit dem Hepatitic-C-Medikament Sovaldi auf 42.000 Euro festgesetzt. „Wie wir jetzt wissen, hat das Pharmaunternehmen ein fehlerhaftes Patent benutzt, um einen enormen Druck auf die Staaten auszuüben, überhöhte Preise zu akzeptieren. In vielen Ländern Europas führte dies dazu, dass zahlreiche an Hepatitis C erkrankte Menschen wegen der hohen Kosten nicht behandelt werden", so François de Keersmaeker von Ärzte der Welt Deutschland.

Das Europäische Patentamt hat das Patent nur mit Auflagen aufrechterhalten. Diese Entscheidung ist nicht ausreichend, um die Krankenversicherungssysteme europaweit zu entlasten. „Die Entscheidung stärkt aber die Verhandlungsposition der Regierungen in Europa. Wir erwarten jetzt, dass sie diese nutzen, um den Zugang zu Medikamenten zu sichern", erklärt François De Keersmaeker.

Ein Rechtsinstrument, das Regierungen sofort anwenden könnten, um eine Hepatitis-C-Behandlung zu einem angemessenen Preis zu ermöglichen, ist die Zwangslizenz. Diese bietet die rechtliche Grundlage, um Generika von patentierten Medikamenten sofort auf den Markt zu bringen. „Bisher haben die Regierungen erklärt, die Zwangslizenz wäre ein schwaches rechtliches Werkzeug, obwohl es durch die nationalen Gesetze und Regeln der Welthandelsorganisation gebilligt wird", erklärt Olivier Maguet, Kampagnenmanager von Ärzte der Welt Frankreich. Allein die Androhung einer Zwangslizenz könne preissenkende Effekte haben.

Neben dem Einspruch vor dem Europäischen Patentamt hat Ärzte der Welt eine europaweite Kampagne lanciert, um das Problem der überteuerten Medikamentenpreise in die Öffentlichkeit zu bringen und die politischen Entscheidungsträger zum Handeln aufzufordern. Mehr Informationen unter: www.derpreisdeslebens.org