Mauer mit Aufschrift "Welcome to Europe", mit Stacheldraht. © Chris Schmid

Angst statt Versorgung

Ärzte der Welt verurteilt die sogenannte „EU-Rückführungsverordnung“, die am 17. Juni vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde.

Die EU hat Abschiebung und Angst vor Schutz und Versorgung priorisiert und damit einen Weg eingeschlagen, der direkte, absehbare und schwerwiegende Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit hunderttausender Menschen haben wird. Die Europäische Union betitelt diese Verordnung als „fehlendes Teil“ des EU-Migrationspakts, der seit dem 12. Juni in der EU umgesetzt wird. Ärzte der Welt reagiert mit aller Deutlichkeit: Diese Verordnung ist keine Lösung und darf nicht begrüßt werden. Sie wird die allgemeine Gesundheitsversorgung langfristig massiv verschlechtern.

Konkret ermöglichen die Regelungen Abschiebezentren außerhalb der EU (sogenannte „Rückführungszentren“), vermehrte und längere Inhaftierungen von Asylsuchenden und Migrant*innen, sowie Polizeirazzien im privaten und öffentlichen Raum, ähnlich dem Vorgehen der ICE-Einheiten (Immigration and Costums Enforcement) in den USA.

Ärzte der Welt hat die EU wiederholt vor den praktischen Folgen dieser Verordnung gewarnt und gemeinsam mit über 250 zivilgesellschaftlichen Organisationen und über 1.300 Gesundheitsfachkräften aus der EU zu ihrer Ablehnung aufgerufen.

Während einige Abgeordnete des Europäischen Parlaments die Verordnung als Beginn einer neuen Ära der Abschiebungen feiern, warnt Ärzte der Welt, dass dadurch eine Krise der öffentlichen Gesundheit befeuert wird. Sie wird sich auf unsere Gesundheitssysteme auswirken und von unseren Patient*innen in Kliniken, Wartezimmern und Notaufnahmen in ganz Europa zu spüren sein.

Unmittelbare Folgen für die Menschen

Menschen werden Angst haben, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen

Die Verordnung sieht Ermittlungsmaßnahmen vor, die Hausdurchsuchungen nach dem Vorbild der US-amerikanischen ICE ermöglichen, um Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus festzunehmen und abzuschieben. Diese Razzien könnten auch an „anderen relevanten Orten“ stattfinden, darunter Gesundheitseinrichtungen, Notunterkünfte, Lebensmittelausgabestellen sowie weitere Stellen, an denen schutzbedürftige Menschen Hilfe suchen. In den Vereinigten Staaten führten ähnliche Maßnahmen dazu, dass schwangere Frauen, Kinder und Menschen mit chronischen Erkrankungen selbst in Notfällen Krankenhäuser und Praxen mieden. Europa schlägt nun denselben Weg ein.

Haft ohne angemessene Schutzvorkehrungen wird zur Regel

Die Verordnung ermöglicht eine Inhaftierung bis zu 30 Monate – auch für Familien mit Kindern. Die gesundheitlichen Auswirkungen einer langen Haft sind gut erforscht: Stress, Traumata, Angstzustände und dauerhafte Schäden für die psychische Gesundheit. Während dieser Zeit haben die Betroffenen unter Umständen keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, was zu Versorgungslücken und einer Verschlimmerung des Leidens führt.

Abschiebezentren außerhalb der EU

Die Verordnung ebnet den Weg für Haftanstalten außerhalb des EU-Gebiets, in denen EU-Grundrechte nicht gewährleistet werden können. Dadurch ist der Zugang zu medizinischer Versorgung nicht gesichert. So wird sich der Gesundheitszustand der Betroffenen verschlechtern, denn es sind kaum Maßnahmen zur Überprüfung oder zum verfahrensrechtlichen Schutz geplant. Auch Familien mit Kindern werden in diesen Einrichtungen untergebracht. Menschen könnten in Länder abgeschoben werden, zu denen sie keinerlei Verbindung haben.

Die ärztliche Schweigepflicht wird untergraben

Die Verordnung erlaubt die Weitergabe medizinischer Daten an Einwanderungsbehörden und Drittstaaten zum Zwecke der Abschiebung. Sie bringt medizinisches Fachpersonal in eine unhaltbare Lage: Sie müssen entscheiden zwischen ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Patient*innen und der Verpflichtung, Abschiebungsmaßnahmen von eben jenen Personen zu ermöglichen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Patient*innen und medinischen und psychologischen Fachleuten, das für eine wirksame Gesundheitsversorgung unerlässlich ist, wird so zerstört.

Gesundheit als Menschenrecht

Ärzte der Welt betont, dass Gesundheit ein Recht und keine politische Entscheidung ist. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind durch das EU-Recht und das Völkerrecht verpflichtet, das Recht auf Gesundheitsversorgung in allen Politikbereichen zu wahren. Gesundheit muss in der Migrationspolitik durchgängig berücksichtigt werden und darf nicht als Nebensache behandelt, selektiv angewendet oder allein auf die Notfallversorgung beschränkt werden.

„Das Recht auf Gesundheit endet nicht an Grenzen und hängt nicht von einer Aufenthaltsgenehmigung ab. Migrationspolitik ist Gesundheitspolitik, denn jede Entscheidung darüber, wie Menschen überprüft, inhaftiert, überstellt oder abgeschoben werden, hat direkte Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit. Dennoch hat die EU erneut weitreichende migrationspolitische Rechtsvorschriften verabschiedet, ohne deren Auswirkungen auf die Gesundheit ernsthaft zu prüfen. Das darf so nicht weitergehen.“

Andrea Solar, Referentin humanitäre Advocacy des internationalen Netzwerks von Ärzte der Welt.

Diese Verordnung ist nun Gesetz. Ärzte der Welt wird weiterhin die menschlichen Kosten der beschlossenen Maßnahmen dokumentieren, Verstöße gegen fundamentale Rechte anprangern und versuchen, die am stärksten betroffenen Menschen zu unterstützen.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da.

Mitarbeitende*r bei Ärzte der Welt

Dr. Johanna Offe

Leitung Advocacy

Tel: +49 (0)30 20 60 69 628

E-Mail: johanna.offe@aerztederwelt.org

Publikationen zu diesen Themen:

Sharing is Caring. Teilen Sie diesen Beitrag!