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Sitzungssaal des UN-Sitzes in Genf

Ärzte der Welt mahnt vor UN-Ausschuss Versäumnisse an

 

Ganze Gruppen von Menschen in Deutschland sind systematisch vom Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Trotzdem behauptet die Bundesregierung, hierzulande könne sich jeder auf eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung verlassen. Dass dies nicht der Realität entspricht, die zivilgesellschaftliche Organisationen tagtäglich erleben, berichtet Ärzte der Welt-Mitarbeiterin Johanna Offe am heutigen Mittwoch dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) in Genf.

Als Unterzeichner des UN-Sozialpakts muss Deutschland dem Fachausschuss regelmäßig über dessen Umsetzung Rede und Antwort stehen – unter anderem darüber, wie es um das Menschenrecht auf Gesundheit im Land bestellt ist. Im Anfang dieses Jahres von der Bundesregierung eingereichten Staatenbericht hieß es wörtlich: „In Deutschland können sich die Menschen auf eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung verlassen.“

In den Ärzte der Welt-Anlaufstellen in Berlin, Hamburg, Stuttgart und München haben wir es jedoch vermehrt mit Menschen zu tun, die aus verschiedenen Gründen durch das Raster des regulären Gesundheitssystems fallen. Es sind neben deutschen Staatsbürgern vor allem EU-Bürger/-innen, die durch das Anfang des Jahres in Kraft getretene sogenannte Leistungsausschlussgesetz in der Praxis keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Das Gleiche gilt für Menschen ohne offizielle Aufenthaltserlaubnis und Asylbewerber/-innen. Dabei hatte der UN-Ausschuss die Bundesregierung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Asylbewerber im Hinblick auf Gesundheitsversorgung gleich zu behandeln sind.

 

„Die Bundesregierung behauptet, alle Menschen hier hätten Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung. Dies ist in der Praxis aber nicht gewährleistet,“ kritisiert François De Keersmaeker, Direktor von Ärzte der Welt.

 

Deshalb nimmt Ärzte der Welt – unterstützt von 40 weiteren Organisationen – die Gelegenheit wahr, im Vorfeld der Beratungen des Ausschusses in einer einstündigen Anhörung auf die bestehenden Missstände hinzuweisen. Gleichzeitig fordern wir den Ausschuss dazu auf, über die Widersprüche zwischen den offiziellen Aussagen im Staatenbericht und der tatsächlichen Lage im Land Aufklärung zu verlangen.

 

Folgende Organisationen sind mit uns vor Ort:

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF)

Die Nationale Armutskonferenz (nak)

Das Forum Menschenrechte

Das Center for International Environmental Law (CIEL)

FIAN Deutschland

 

 

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