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Ein Arzt misst den Blutdruck einer Patientin. Foto: Ärzte der Welt

Grundversorgung für Alle?!

Grundversorgung für Alle?!

 

Was müssen Regierungen tun, um eine angemessene Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten? Über diese Fragen haben Staats- und Regierungschefs im September in  New York beraten. Die Bundesregierung hat die Abschlussdeklaration unterzeichnet, steht aber in der Kritik.

Den universellen Zugang zu Gesundheitsversorgung sicherstellen – um dieses Ziel ging es auf dem UN-Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 23. September 2019 in New York. Die hochrangige UN-Tagung war einberufen worden, weil bisher zu wenig Fortschritte insbesondere bei der Gesundheitsversorgung für arme und marginalisierte Bevölkerungsgruppen gemacht wurden. Dabei ist es ein Teil der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs), die Gesundheitsversorgung für alle (Universal Health Coverage) sicherzustellen. Spätestens 2030 sollen alle Menschen die von ihnen benötigten, qualitativ hochwertigen Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen können, ohne dadurch in eine finanzielle Notlage zu geraten.

Bei dem Treffen in New York wurde eine Deklaration verabschiedet, die betont, dass niemand ausgeschlossen werden dürfe und Regierungen ihre Maßnahmen vorrangig auf diejenigen richten sollten, die bisher am wenigsten erreicht werden.

Auch in Deutschland gibt es Lücken in der Versorgung

Die Bundesregierung gilt international als Vorreiter für das Thema und hat die Deklaration unterstützt. Doch auch in Deutschland haben hunderttausende Menschen keinen ausreichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung.Betroffene Frauen, Männer und Kinder suchen täglich die Anlaufstellen von Ärzte der Welt auf. Es sind Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus, Asylsuchende, EU-Bürger*innen und auch viele Deutsche mit Beitragsschulden oder ohne Krankenversicherung.

Das Problem ist unter anderem auf gesetzliche Regelungen zurückzuführen, die den Anspruch auf Leistungen einschränken: das Asylbewerberleistungsgesetz, die Übermittlungspflicht im Aufenthaltsgesetz oder das erst kürzlich in Kraft getretene Leistungsausschlussgesetz für EU-Bürger*innen und die Ausnahmen zur obligatorischen Anschlussversicherung im Versichertenentlastungsgesetz.

UN-Sozialausschuss fordert Änderung deutscher Gesetze

Im Oktober 2018 hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das höchste Organ zur Überwachung des völkerrechtlich bindenden Sozialpakts, sich besorgt gezeigt, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zu medizinischer Versorgung in Deutschland nicht gewährleistet ist. Er forderte die Bundesregierung  auf, die restriktiven Gesetze zu ändern. Der Bundesgesundheitsminister hat diese Empfehlungen der UN auf eine Fernsehanfrage hin öffentlich als irrelevant abgetan.

Um das Ziel der Universal Health Coverage zu erreichen, ist es wichtig, dass die Bundesregierung ihre staatliche Pflicht wahrnimmt, die Gesundheitsversorgung der gesamten Bevölkerung sicherzustellen. In einem der reichsten Länder der Welt sollte es nicht nötig sein, dass zivilgesellschaftliche Organisationen die medizinische Versorgung übernehmen - ehrenamtlich, spendenfinanziert und notgedrungen immer unzureichend.

Es ist zu hoffen, dass das Treffen in New York auch der Bundesregierung Anlass gibt, die bestehenden Barrieren in Deutschland abzubauen.

 

Veranstaltungshinweis:

Am 12. Dezember 2019 laden Ärzte der Welt und Brot für die Welt zur Tagung „Universelle Gesundheitsversorgung. Was tut die Bundesregierung, um niemanden zurück zu lassen?“ nach Berlin ein.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Bitte melden Sie sich bis 5. Dezember 2019 an: events@aerztederwelt.org

 

 

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