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Demonstration vor dem Brandenburger Tor. Foto: Walter Wetzler

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl

 

Wie hält es die neue Bundesregierung mit dem Grundrecht auf Gesundheitsversorgung? Ärzte der Welt hat den Parteien im Vorfeld der Bundestagswalt mit acht Fragen auf den Zahn gefühlt. Welche Antworten haben die Parteien im Vorfeld gegeben und welche Forderungen haben es tatsächlich in Koalitionsvertrag geschafft:

Wahlprüfstein 1

Will Ihre Partei die für den Zugang zu Gesundheitsversorgung notwendigen öffentlichen Stellen von der Übermittlungspflicht nach § 87 Aufenthaltsgesetz ausnehmen, damit Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus gemäß ihrem gesetzlichen Anspruch ohne Angst vor Abschiebung zum Arzt gehen können?

 

DIE LINKE

Ja, DIE LINKE, will den so genannten Denunziationsparagraphen im Aufenthaltsgesetz abschaffen. Insbesondere ist es nicht akzeptabel, dass Menschen ohne Aufenthaltspapiere in der Praxis ihr Menschenrecht auf Gesundheit nicht geltend machen können, weil sie mit einer Abschiebung rechnen müssen, wenn sie sich um eine medizinische Behandlung bemühen. Die Regelungen zum verlängerten Geheimnisschutz im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht nach § 88 Abs. 2 AufenthG und zur Kostenerstattung in medizinischen Notfällen nach § 6a AsylbLG sind nach bisherigen Erfahrungen kaum praxistauglich, deshalb bedarf es entsprechend klarer gesetzlicher Vorgaben, die eine medizinische Versorgung auch für Menschen ohne Papiere sicherstellen.

 

GRÜNE

Ja, wir GRÜNE setzen uns für die Abschaffung der Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten an öffentliche Stellen ein. Der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung muss auch für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz oder Wohnungslose und unabhängig vom Aufenthaltsstatus gewährleistet sein. Das gilt auch für Unionsbürger*innen und Menschen, die ohne Papiere in Deutschland leben, etwa durch einen anonymen Krankenschein.

 

CDU/CSU

Gemeinsame Beantwortung von Frage 1 und 5: CDU und CSU ist es wichtig, dass diejenigen, die in Deutschland Schutz suchen, eine gute medizinische Versorgung erhalten. In den ersten Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland werden Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz medizinisch versorgt. Akute Erkrankungen und Schmerzen werden behandelt. Die Patientinnen und Patienten werden mit den notwendigen Arznei- und Verbandmitteln versorgt. Schwangere Frauen und Wöchnerinnen erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die üblichen Untersuchungen zur Vor- und Nachsorge, alle notwendigen ärztlichen und pflegerischen Hilfen und Betreuung, insbesondere die Unterstützung durch Hebammen, sowie notwendige Arznei-, Verband- und Heilmittel. Nach 18 Monaten haben Asylsuchende den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie Sozialhilfeempfänger, sodass kein Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten besteht.

 

FDP

Die Übermittlungspflicht personenbezogener Daten gilt nicht für bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte oder Zahnärzte, aber auch Mitarbeiter in Krankenhäusern, die einer Schweigepflicht unterliegen. Eine Ausweitung von der Ausnahmeregelung auf öffentliche Stellen oder die Ausgabe anonymer Krankenscheine müssten deshalb genau geprüft werden.

 

SPD

Die SPD hat sich bereits in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die für den Zugang zu Gesundheitsversorgung notwendigen öffentlichen Stellen von der Übermittlungspflicht nach § 87 Aufenthaltsgesetz ausgenommen werden. Menschen ohne Krankenversicherung wollen wir mithilfe eines anonymisierten Krankenscheins eine gesundheitliche Versorgung ermöglichen, wie dies beispielsweise in Thüringen bereits erfolgreich praktiziert wird.

Wahlprüfstein 2

Welche Maßnahmen plant Ihre Partei zur vorbehaltlosen Ratifizierung und Umsetzung (1) der Istanbul Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) und (2) des Nationalen Aktionsplans „Frauen, Frieden und Sicherheit“?

 

DIE LINKE

Zu (1) DIE LINKE will, dass die Istanbul-Konvention konsequent und vollständig umgesetzt wird. Die Bundesregierung muss ihre bei der Ratifizierung vorgenommenen Vorbehalte zurückzunehmen, damit zahlreichen geflüchteten oder migrierten Frauen nicht der Zugang zu Schutz verweigert wird. Für geflüchtete gewaltbetroffene Frauen wollen wir ein eigenständiges vom Ehemann unabhängiges Aufenthaltsrecht. Zur Umsetzung der IK will DIE LINKE. eine staatliche Koordinierungsstelle schaffen, eine unabhängige Monitoring-Stelle etablieren und eine ebenfalls unabhängige Forschungsstelle verankern, die umfassend Daten zu Gewalt an Frauen und Mädchen generiert. Wir wollen ausreichend finanzielle Mittel für die kritische Begleitung durch die Zivilgesellschaft als auch für das gesamte Hilfesystem bereitstellen.

Zu (2) Wir wollen auf die Anwendung militärischer Gewalt in allen internationalen Konflikten verzichten, die Resolution 1325 in sämtlichen internationalen Handlungsfeldern prioritär umsetzen, die Perspektive von Frauen in allen Abstimmungsentscheidungen miteinbeziehen und die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen im Haushalt des Auswärtigen Amts zur Umsetzung der 1325 zur Verfügung stellen.

 

GRÜNE

Mit der Istanbul-Konvention haben wir ein Instrument an der Hand, das die notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt beschreibt. Bildung, Aufklärung, der Rechtsanspruch auf Schutz und eine verlässliche Infrastruktur aus Beratungs- und Schutzeinrichtungen sind für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder essentiell. Gleiches gilt für Präventionsstrategien, die Qualifizierung von Berater*innen und anderen Berufsgruppen, die in Aktionsplänen festgelegt werden sollten. Zudem werden wir die Arbeitsaufnahme der Monitoringstelle unterstützen und die getroffenen Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit prüfen. Wir GRÜNE wollen die Umsetzung der Agenda 1325 "Frauen, Frieden, Sicherheit" innerhalb Deutschlands wie international vorantreiben und den Nationalen Aktionsplan umsetzen. Dabei arbeiten wir eng mit feministischen Akteur*innen in Deutschland und in Partnerländern zusammen. Dazu gehört eine nachhaltige finanzielle und politische Unterstützung und die Erarbeitung bedarfsgerechter Strategien, der Einsatz von Gender Budgeting und eine bessere Ressortkoordinierung.

 

CDU/CSU

CDU und CSU stehen an der Seite der Mädchen und Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, und all jenen, die davon bedroht sind. Ihrem Schutz müssen wir uns als gesamte Gesellschaft verpflichtet fühlen. CDU und CSU unterstützen Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und insbesondere häuslicher Gewalt. Ein wichtiger Baustein ist die Ratifizierung der Istanbul-Konvention. Für uns gilt in der Rechtspolitik, neben einer konsequenten Strafverfolgung, der Grundsatz „Opferschutz vor Täterschutz“. Die Prävention und Beseitigung sowie der Schutz und die Betreuung der Opfer von allen Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen liegen im Verantwortungsbereich der Länder. Sie erfüllen diese Aufgabe nach Maßgabe der im Grundgesetz angelegten und landesrechtlich ausgestalteten Aufgabenverteilung gemeinsam mit den Kommunen. Der Bund übernimmt unmittelbar Verantwortung mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Darüber hinaus nimmt er mittelbar auf das vor Ort bestehende Hilfesystem und dessen Finanzierung Einfluss, soweit es um individuelle Leistungsansprüche gewaltbetroffener Frauen nach den Sozialgesetzen geht.

 

FDP

Wir Freie Demokraten fordern, dass die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schnell, umfassend und wirksam umgesetzt wird. Bund und Länder müssen hier intensiver zusammenarbeiten. Wir wollen Betroffenen anzeigeunabhängig, kostenlos und anonym die Spurensicherung bei sexueller oder sexualisierter Gewalt ermöglichen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Polizei und Justiz müssen nach gemeinsamen Standards aus- und weitergebildet werden. Wir setzen uns für einen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhausplätzen, eine bundesweit einheitliche Finanzierung sowie ein nationales Online-Register ein. Informationen über Hilfsangebote zu häuslicher Gewalt sollen standardmäßig beim Besuch der Frauenärztin oder des Frauenarztes zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wollen wir eine besser ausgebaute und institutionalisierte präventive und sowie repressive Täter- und Täterinnenarbeit. Wir sind überzeugt, dass Frauen weltweit eine elementare Rolle in der internationalen Friedenssicherung, Streitschlichtung und Krisenprävention spielen. Wir wollen deshalb die Position von Frauen in der Krisen- und Konfliktbewältigung stärken. Daher fordern wir eine stärkere Anstrengung bei der Positionierung von Frauen in Schlüssel- und Führungspositionen bei der UNO, der EU und im Bund. Der Nationale Aktionsplan „Frauen, Frieden, Sicherheit“ und die entsprechende Resolution 1325 der Vereinten Nationen (VN) müssen ambitioniert umgesetzt werden. Weltweit werden Krisen und Konflikte in den kommenden Jahren zunehmen. Vor allem Kinder, ältere Menschen und Frauen sind in diesen Situationen besonders betroffen. Sexualisierte Gewalt wird systematisch als Kriegswaffe eingesetzt. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass diese Form der Kriegsführung geächtet wird und Vertragsstaaten sowohl die VN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) als auch die Istanbul-Konvention einhalten und umsetzen.

 

SPD

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten. Wir setzen uns für die vollständige Umsetzung des Übereinkommens ein. Dazu gehört auch, dass die Nichtanwendungsvorbehalte zu Art. 59 Abs. 2 und 3 zurückgenommen werden müssen. Entsprechend unserer Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention werden wir das Hilfesystem aus Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen weiterentwickeln. Für von Gewalt betroffene Frauen führen wir einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz ein. Wir haben eine unabhängige Berichterstattungsstelle gegen geschlechtsspezifische Gewalt auf den Weg gebracht, die eine kontinuierliche und langfristige Beobachtung, Begleitung und Bewertung der Umsetzung der Istanbul-Konvention gewährleisten soll. Friedensprozesse sind nur dann nachhaltig, wenn die Belange und Interessen von Frauen stärker berücksichtigt und wenn sie an Aushandlungsprozessen beteiligt werden. Deshalb fordern wir, dass die VN-Resolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ konsequent umgesetzt und weiterentwickelt wird.

Wahlprüfstein 3

Obligatorische Anschlussversicherung: Wird Ihre Partei sich für die volle Wiedereinführung der Obligatorischen Anschlussversicherung einsetzen, weil durch die Neuregelungen im Versichertenentlastungsgesetz nach §§ 323, 188 und 191 viele Menschen in wirtschaftlicher Notlage aus der GKV ausgeschlossen werden?

 

DIE LINKE

Ja. Diese Regelung trifft viele Gruppen hart. Beispielsweise können Wohnungslose aus der Krankenversicherung ausgeschlossen werden, weil sie für die Kasse nicht auffindbar sind mit der Folge der Beendigung der Krankenversicherung. Zwar lässt sich in einigen Fällen die Mitgliedschaft im Rahmen der nachrangigen Versicherungspflicht wiederherstellen; die Beitragsschulden bleiben dennoch. Für erwerbslose EU-Ausländer*innen ist sogar dieser Weg ausgeschlossen, sie dürfen nicht wieder zurück in die Krankenversicherung. Ihnen stehen seit dem Leistungsausschlussgesetz auch keine "Hilfen zur Gesundheit" vom Sozialamt mehr zu. Somit kann auch noch das Aufenthaltsrecht trotz EU-Freizügigkeit entfallen. Daher ist zumindest eine Streichung der Sonderregelung für EU-Ausländer*innen notwendig und eine einfachere Rückkehrmöglichkeit für alle aus der obligatorischen Krankenversicherung Ausgeschlossenen.

 

GRÜNE

Die Abschaffung der obligatorischen Anschlussversicherung hat die Zahl der nicht krankenversicherten Menschen erheblich erhöht und den Zugang für diese zur Krankenversicherung weiter erschwert. Statt einer endgültigen Beendigung des Versicherungsverhältnisses, wollen wir GRÜNE die Möglichkeit einführen, eine Mitgliedschaft ruhend zu stellen und bei Bedarf wiederherzustellen.

 

CDU/CSU

CDU und CSU wollen ein flächendeckendes und solidarisches Gesundheitssystem. Ein überproportionaler Anstieg von Beitragsrückständen bei den Krankenkassen war vor 2018 weitgehend auf das Zusammenwirken der obligatorischen Anschlussversicherung und der Einstufung zum Höchstbeitrag als Rechtsfolge der Nichtmitwirkung der betroffenen Person bei der Feststellung ihrer tatsächlich beitragspflichtigen Einnahmen zurückzuführen. Um das Problem für die Solidargemeinschaft zu lösen, haben wir die Begründung einer freiwilligen Versicherung über die obligatorische Anschlussversicherung auf Fälle des geklärten Aufenthalts beschränkt. Zur Entlastung aller anderen Mitglieder könnten seit 2019 die Krankenkassen die Zahl ihrer Mitglieder um alle ungeklärten passiven Mitgliedschaften bereinigen.

 

FDP

Wir wollen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland eine gute und ausreichende Gesundheitsversorgung erhält.

 

SPD

Der überproportionale Anstieg der Beitragsrückstände bei den Krankenkassen war weitgehend auf das Zusammenwirken der obligatorischen Anschlussversicherung und der Einstufung zum Höchstbeitrag als Rechtsfolge der Nichtmitwirkung der betroffenen Person bei der Feststellung ihrer tatsächlich beitragspflichtigen Einnahmen durch Vorlage von Einkommensnachweisen zurückzuführen. Im Versichertenentlastungsgesetz haben wir deshalb mit einer Neuregelung gewährleistet, dass freiwillige Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig nicht mehr als obligatorische Anschlussversicherung begründet oder aufrecht erhalten werden, wenn die Krankenkasse weder den Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt des Mitglieds im Geltungsbereich des deutschen Sozialrechts feststellen kann. Es kommt also nur dann keine Anschlussversicherung zustande, wenn Mitglieder trotz wiederholter Versuche unauffindbar sind. Dies stellt nach unserer Auffassung keinen Ausschluss aus der GKV dar und sollte deshalb beibehalten werden.

Wahlprüfstein 4

Aufhebung der Patente auf Covid-19 Produkte: Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die Pflicht zum Schutz geistiger Eigentumsrechte für notwendige Covid-19 Produkte international für die Dauer der Pandemie ausgesetzt wird (Antrag von Südafrika und Indien im TRIPS Council der Welthandelsorganisation)?

 

DIE LINKE

Ja. DIE LINKE hat schon vor der Zulassung der COVID-Impfstoffe die Freigabe der Patente gefordert. Dafür hätte die Weltgemeinschaft auf Ebene der Welthandelsorganisation diese Rechte aufkaufen oder gegebenenfalls bei angemessener Entschädigung auch gegen den Willen der Inhaber an sich bringen müssen. Auf diesem Weg wäre es möglich gewesen, die Preise fair zu kalkulieren und den Zugang in allen Teilen der Welt durch den Aufbau weiterer Produktionsstäten zu sichern. DIE LINKE vertritt diese Forderung weiterhin, auch und vor allem angesichts der Weigerung der Bundesregierung, vom Dogma der kommerziellen Arzneimittelpatente Abstand zu nehmen und den TRIPS-Waiver zu unterstützen - und das in einer Zeit, in der sich die reichen Staaten fast den gesamten verfügbaren Impfstoff selbst gesichert haben. So bleibt der globale Süden auf die Gutmütigkeit der reichen Staaten und der Konzerne angewiesen und wird weiter in Abhängigkeit gehalten. Das ist das Gegenteil von internationaler Solidarität.

 

GRÜNE

Zur Corona-Krisen Bekämpfung müssen noch dieses Jahr Produktionskapazitäten von COVID-19-Impfstoffen erhöht und Impfstoffe durch COVAX an einkommensschwache Länder gehen. Wir wollen einen aktiven Technologie- und Wissenstransfer für die Herstellung entscheidender Arzneimittel. Offene, faire und flexibel globale Lieferketten sind dafür genauso Voraussetzung wie die Aufhebung weltweiter Exportrestriktionen für COVID-19-Impfstoffe. Wo freiwillige Produktionspartnerschaften nicht reichen, unterstützen wir GRÜNE Anträge auf Erteilung von verpflichtenden Lizenzen gegen Entschädigungen für COVID-19-Impfstoffe und setzen uns bei der WTO für eine temporäre Aussetzung für Patente auf Technologien zur Bekämpfung von COVID-19 ein. Monopole auf geistiges Eigentum zur Bekämpfung von Krankheiten dürfen den Zugang zu überlebenswichtigen Schutzmaterialien, Impfstoffen und Arzneimitteln nicht versperren. Die Rolle der WHO für die globale Gesundheit wollen wir finanziell und organisatorisch stärken.

 

CDU/CSU

Wir werden das Tempo für die Entwicklung neuer, innovativer Medikamente erhöhen, indem wir einheitliche Vorgaben schaffen – etwa beim Datenschutz, bei länderübergreifenden Studien oder der Einführung von Musterverträgen für klinische Prüfungen. Der Aufbau einer Impfstoffproduktion erfordert allerdings hohe Investitionen in Material und Fachkräfte. Ohne Aussicht auf Patentschutz wären private Unternehmen nicht bereit, dieses Risiko zu tragen. Deshalb treten CDU und CSU dafür ein, dass in Deutschland auch weiterhin der Patentschutz gilt. Hierin sehen wir einen Anreiz, die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen voranzubringen und Produktionskapazitäten sicherzustellen. Das zeigen auch zahlreichen Kooperationen und Lizenzvereinbarungen der Hersteller weltweit und die hohe Steigerung der Produktionsmengen im Lichte der Corona-Pandemie. Damit auch ärmere Staaten ihre Bevölkerung mit Impfstoff versorgen können, unterstützt Deutschland bislang die multilaterale Forschungs- und Finanzierungsplattform (ACT-A) mit 2,2 Milliarden Euro. Die Impfstoffplattform COVAX erhält mit rund einer Milliarde Euro einen großen Teil des Beitrages. Damit ist Deutschland nach den USA zweitgrößter Geber und trägt zum Erfolg der Initiative bei.

 

FDP

Das Problem sind nicht die Patente, sondern die unzureichenden Produktionskapazitäten und die hohen Qualitätsstandards. Die Herstellung von mRNA-Impfstoffen ist technologisch äußerst anspruchsvoll. Durch beschränkte Verfügbarkeit von Rohstoffen und Fachkräften stößt sie an ihre Grenzen. Die Unternehmen haben große Interesse die Nachfrage global zu befrieden. Zudem sind Unternehmen bereits in Kooperationen für die Herstellung unterwegs. Eine Freigabe von Patenten würde nur einen Vorteil bringen, wenn sich die Unternehmen der Massenproduktion verweigern würden. Das tut aber niemand. Jetzt den Patentschutz auszusetzen, wäre ein Umbruch im internationalen Patentsystem und würde ein bewährtes Anreizsystem nachhaltig zerstören. Das hat langfristig Auswirkungen auf die Bereitschaft zur Entwicklung von medizinischen Innovationen und die Fähigkeit zukünftige Pandemien zu bekämpfen. Damit Impfstoffe in den ärmeren Ländern ankommen, sollten Staaten überschüssige Impfstoffe zeitnah an die COVAX-Facility spenden und die Finanzierungslücke des ACT-Accelerator schließen (vgl. „Die COVID-19-Pandemie global und koordiniert bekämpfen“ BT-Drs.-19/27813).

 

SPD

Impfstoffe sind das wichtigste Mittel zur Eindämmung der Covid-Pandemie. Eine zeitweise Aufhebung der Patentrechte kann dafür sorgen, dass die Produktion dieser lebenswichtigen Güter auf den globalen Süden ausgeweitet werden kann. Aktuell limitieren die begrenzten Herstellerkapazitäten eine weltweite Versorgung mit Covid-19-Impfstoffen, Arzneimitteln und Diagnostika. Unser Ziel muss es sein, weltweit große Teile der Bevölkerung gegen das Virus zu immunisieren, um Mutationen des Virus vorzubeugen, denn die Pandemie bleibt eine globale Herausforderung. Die SPD begrüßt ausdrücklich, dass die USA und Europa ihren Widerstand gegen den Antrag Indiens und Südafrikas, den sogenannten TRIPS-Waiver, aufgegeben haben oder sich zumindest gesprächsbereit zeigen. Der Antrag fordert, die Patentrechte für die Zeit der Pandemie aufzuheben. Eine befristete Lockerung des Patentrechts bietet die Chance, die Produktionskapazitäten weltweit schnell auszubauen.

Wahlprüfstein 5

Abschaffung der Einschränkungen in §§ 4,6 AsylBLG: Wird sich Ihre Partei für die Abschaffung der Einschränkungen in §§ 4,6 AsylBLG einsetzen, damit Asylsuchende auch in den ersten 18 Monaten Gesundheitsdienste gemäß Leistungsumfang der GKV in Anspruch nehmen können, der als das „Maß des Notwendigen“ definiert ist?

 

DIE LINKE

Ja. DIE LINKE. setzt sich generell für eine Aufhebung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und für eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller hier lebenden Menschen im Rahmen der sozialen Sicherungs- und medizinischen Versorgungssysteme ein. Die Beschränkung der medizinischen Behandlung nach § 4 AsylbLG bei Geflüchteten auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände ist mit dem Menschenrecht auf Gesundheit und der Menschenwürde unvereinbar. Die Auffangklausel nach § 6 AsylbLG zu "unerlässlichen" Gesundheitsleistungen ist ebenso völlig unzureichend. Schließlich ist eine bürokratisch aufwändige, diskriminierende und z.T. auch lebensbedrohliche Umsetzung in der Praxis zu beklagen, etwa wenn erkrankte Geflüchtete sich aufwändig und mitunter vergeblich um eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Sozialämter bemühen müssen, bevor sie sich in ärztliche Behandlung begeben können.

 

GRÜNE

Wir GRÜNE wollen das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen – und damit eine verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Geflüchteten, die ein echtes Ankommen und Teilhabe erschwert. Mit der Abschaffung des AsylbLG haben Asylsuchende Zugang zur Krankenversicherung analog SGB 2 und 12 und die Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung fallen weg.

 

CDU/CSU

Gemeinsame Beantwortung von Frage 1 und 5: CDU und CSU ist es wichtig, dass diejenigen, die in Deutschland Schutz suchen, eine gute medizinische Versorgung erhalten. In den ersten Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland werden Asylsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz medizinisch versorgt. Akute Erkrankungen und Schmerzen werden behandelt. Die Patientinnen und Patienten werden mit den notwendigen Arznei- und Verbandmitteln versorgt. Schwangere Frauen und Wöchnerinnen erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die üblichen Untersuchungen zur Vor- und Nachsorge, alle notwendigen ärztlichen und pflegerischen Hilfen und Betreuung, insbesondere die Unterstützung durch Hebammen, sowie notwendige Arznei-, Verband- und Heilmittel. Nach 18 Monaten haben Asylsuchende den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie Sozialhilfeempfänger, sodass kein Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten besteht.

 

FDP

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat vorgeschlagen, das gesamte Anerkennungsverfahren in zentralen Unterbringungseinrichtungen durchzuführen, inklusive der medizinischen Versorgung (vgl. BT-Drs.-19/9924). Eine gute gesundheitliche Versorgung, inklusive akuter psychotherapeutischer Behandlung Traumatisierter und dazu die Teilhabe an unserem Gesundheitssystem gehören zu den unverzichtbaren Bestandteilen der Integration.

 

SPD

Die Menschenwürde und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz sind universelle Werte. Als Sozialdemokrat:innen setzen wir uns dafür ein, dass diese Werte nicht an den Grenzen der EU oder den Grenzen der Staatsbürgerschaft enden. Wir stehen für eine humanitäre und solidarische Asyl-und Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union.

Wahlprüfstein 6

Gesundheitsversorgung für in Deutschland lebende erwerbslose EU-Bürger*innen und ausländische Saisonkräfte: Wird sich Ihre Partei für die Sicherstellung des Zugangs zu umfassender Gesundheitsversorgung (gemäß GKV-Leistungskatalog) für in Deutschland lebende erwerbslose EU-Bürger*innen und ausländische Saisonkräfte in der Landwirtschaft einsetzen?

 

DIE LINKE

Ja. DIE LINKE fordert die Streichung sämtlicher Ausnahmebestimmungen in der Sozialversicherung, die bislang ausländische Saisonkräfte benachteiligen. Sie fordert, dass alle Personen, die sich gegenwärtig in Deutschland aufhalten, ein Recht auf existenzsichernde Sozialleistungen bekommen und hier lebende EU-Bürger*innen in die individuelle Mindestsicherung einbezogen werden.

 

GRÜNE

Ja, der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung muss auch für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz oder Wohnungslose und unabhängig vom Aufenthaltsstatus gewährleistet sein. Für alle EU-Bürger*innen, die sich in Deutschland aufhalten, wollen wir GRÜNE den Ausschluss aus dem Gesundheits-und Sozialleistungssystem beenden. Laufende Sozialleistungen für nicht erwerbstätige EU-Bürger*innen dürfen nicht eingestellt werden, wenn der Arbeitnehmer*innen-Status bei Unionsbürger*innen entfällt.

 

CDU/CSU

Die EU-Verordnung 883/2004 koordiniert die sozialen Sicherungssysteme der EU-Länder miteinander. Für die Versicherten bedeutet das, dass sie die Leistungen ihrer HeimatSozialversicherung (oder ähnliche Leistungen) auch in anderen EU-Staaten in Anspruch nehmen können. Verfügt die Saisonkraft über keinen Krankenversicherungsschutz im Heimatland, empfiehlt sich für die Dauer der Arbeit in Deutschland der Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

 

FDP

Wir planen keine Veränderungen in diesem Bereich.

 

SPD

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in verschiedenen Urteilen im Dezember 2015 und Januar 2016 nicht- erwerbstätigen Unionsbürgerinnen und - bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe nach einem sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland zugesprochen. Vor diesem Urteil hatte diese Personengruppe keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen. Durch die BSG- Entscheidungen war eine Ungleichbehandlung von erwerbsfähigen Deutschen (Grundsicherung nach SGB II) und Unionsbürgerinnen und -bürgern (Sozialhilfe nach SGB XII) entstanden. Denn Unionsbürgerinnen und -bürger erhalten nach den BSG-Urteilen bereits nach sechs Monaten grundsätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) und unterliegen damit nicht der verpflichtenden Integration in den Arbeitsmarkt. Um diese Ungleichbehandlung abzuschaffen haben wir klargestellt, ab wann EU- Bürgerinnen und -Bürger Zugang zu Sozialleistungen haben, die auch die Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einschließen. Nach fünf Jahren in Deutschland, wenn sich der Aufenthalt verfestigt hat, haben Unionsbürgerinnen und -bürger, auch wenn sie hier nicht arbeiten, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe. Diese Hürde ist hoch gesetzt, um Fehlanreize zu vermeiden. Damit wird sichergestellt, dass Personen, die dauerhaft hier leben und erwerbsfähig sind, auch dem Grundsatz des Förderns und Forderns des SGB II und damit einer Integration in den Arbeitsmarkt unterliegen. Diese Regelungen halten wir im Sinne der Gleichbehandlung für richtig. Sie sollten beibehalten werden.

Wahlprüfstein 7

Einfluss von Anti-Terrorismus-Gesetzen und Sanktionen auf humanitäre Hilfe: Wird sich Ihre Partei für die Überprüfung von deutschen Anti-Terrorismus-Gesetzen und Sanktionen einsetzen und eine solche Überprüfung auch auf EU- und VN-Ebene einfordern, damit diese Maßnahmen die Bereitstellung von humanitärer Hilfe in keiner Weise einschränken?

 

DIE LINKE

Ja.

 

GRÜNE

Weltweit erschweren Anti-Terror-Gesetze die Mittelweitergabe an lokale humanitäre Akteur*Innen, auch sogenannte Anti-NGO-Gesetze beschränken immer stärker humanitäre und zivile Handlungsspielräume. Wir GRÜNE begrüßen Deutschlands Engagement zur Aufrechterhaltung humanitärer Räume im Rahmen der Vereinten Nationen und wollen dieses fortsetzen. Wir werden uns für humanitäre Sprache und Prinzipien in Verhandlungen über Anti-Terror- und Sanktionsregime sowie humanitäre Ausnahmen einsetzen. Auch deutsche NROs mit lokalen Partner*innen müssen im Umgang mit Anti-Terror-Gesetzen und Sanktionsregime gut beraten und unterstützt werden. Wir setzen uns ein für eine unabhängige Evaluation der deutschen Anti-Terrorismus-Gesetze und fordern, dass die Rechtsstaatlichkeit und Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Befugnisse grundsätzlich zu überprüfen. Hierzu ist auch eine Überwachungsgesamtrechnung vorzulegen.

 

CDU/CSU

CDU und CSU werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass humanitäre Hilfe Menschen in Not erreicht. Sanktionsregime dürfen die Arbeit humanitärer Organisationen nicht verhindern. Zugang zu den Bedürftigen muss auch dort möglich bleiben, wo zum Beispiel Anti-Terror-Gesetze den Dialog mit bestimmten Gruppierungen verbieten. Dabei leitet uns der Gedanke der Freiheit und der unantastbaren Würde des Menschen. Deshalb setzen wir uns für Frieden, Freiheit und Sicherheit, für die Wahrung der Menschenrechte, für die Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, für nachhaltige Entwicklung sowie den freien und fairen Welthandel ein.

 

FDP

Deutschland muss auch zukünftig seiner internationalen Verantwortung gerecht werden, dies gilt auch für die Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der humanitären Hilfe. Wir Freie Demokraten wollen die Effizienz der humanitären Hilfe weltweit erhöhen und internationale Organisationen dabei unterstützen, schnell und flexibel auf neue Krisen und Herausforderungen zu reagieren. Wir fordern, dass Deutschland 30 Prozent der Mittel für humanitäre Hilfe flexibel und zweckungebunden bereitstellt. Auch der Einsatz von vorausschauender und antizipierender humanitärer Hilfe sowie von neuen Technologien und Innovationen in der humanitären Hilfe muss gestärkt und gefördert werden.

 

SPD

Humanitäre Ausnahmen in Sanktions- und Antiterror-Regelungen sind für uns von großer Bedeutung. Daher haben wir während der deutschen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat darauf hingearbeitet, dass die Erfordernisse der humanitären Hilfe bei der Verhängung von Maßnahmen mitbedacht werden. Auf EU-Ebene haben wir uns für humanitäre Ausnahmen in Sanktionsregimen eingesetzt., u.a. haben wir das Problem als Schwerpunktthema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gesetzt. Auch der 2019 von Heiko Maas und seinem französischen Amtskollegen vorgestellte humanitäre Call for action fordert die Berücksichtigung der humanitären Hilfe bei der Verhängung von Sanktionen und schlägt die Formulierung humanitärer Ausnahmen vor. Zudem haben wir uns bei der SR- Resolution 2462 zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung erfolgreich für eine Formulierung eingesetzt, die Staaten verpflichtet, bei Maßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung die Auswirkungen auf prinzipienbasierte humanitäre Hilfe zu berücksichtigen.

Wahlprüfstein 8

Mittel für humanitäre Hilfe: Wird sich Ihre Partei für die Bereitstellung höherer, stetiger und langfristiger Mittel für Humanitäre Hilfe im Bundeshaushalt einsetzen, die für Nichtregierungsorganisationen in ausreichendem Umfang zugänglich sind?

 

DIE LINKE

Ja.

 

GRÜNE

Wir GRÜNE haben uns im Bundestag immer für den Aufwuchs und die Verstetigung der Mittel für humanitäre Hilfe eingesetzt und begrüßen Deutschlands Aufstieg zum zweitgrößten Geber weltweit. Wir werden humanitäre Mittel kontinuierlich ansteigende Bedarfe anpassen und verstärkt mehrjährige Vergabe anstreben. Damit ermöglichen wir Planbarkeit und Flexibilität für die umsetzenden Organisationen und erreichen Menschen in Not schnell und angemessen. Wir setzen uns für die Achtung der humanitären Prinzipien ein und gehen durch die bessere Verzahnung mit ziviler Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit die strukturellen Ursachen an. Mittels Lokalisierung wollen wir Nichtregierungsorganisationen und ihre lokalen Partner*innen weiter stärken und humanitäre Hilfe effektiver und effizienter gestalten.

 

CDU/CSU

Wir bekennen uns zum Grundrecht auf Asyl und den rechtlichen und humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas. Um die vorhandenen Mittel aller Akteure bestmöglich einsetzen zu können, ist eine noch intensivere Abstimmung und Arbeitsteilung nötig. Auch in Zukunft wollen wir eng mit den Kirchen und Nichtregierungsorganisationen in der Entwicklungszusammenarbeit kooperieren. In den letzten 16 Jahren haben CDU und CSU bewiesen, dass uns dies am Herzen liegt: Der Haushalt des Entwicklungsministeriums wurde unter unserer Führung seit 2005 mehr als verdreifacht. Deutschland gehört heute zu den wenigen Ländern, die in den vergangenen beiden Jahren 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben haben, wie es weltweit als Ziel vereinbart wurde. CDU und CSU wollen dies auch in Zukunft fortführen.

 

FDP

Siehe Antwort zu Frage 7.

 

SPD

Die Zahl der hilfsbedürftigen Menschen weltweit ist so hoch wie noch nie. Die Humanitäre Hilfe steht daher aktuell vor großen Herausforderungen. Das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) geht für das Jahr 2021 von 235 Millionen hilfsbedürftigen Menschen aus. Humanitäre Hilfe bei Krieg, Bürgerkrieg, Hunger, und Not gehört zu unserem politischen Selbstverständnis. Wir setzen uns dafür ein, die humanitäre Hilfe weiterhin an den steigenden humanitären Bedarfen zu orientieren und die Basis der internationalen Geber zu stärken und auszuweiten. Ein Großteil der humanitären Hilfe wird schon jetzt über internationale Institutionen umgesetzt, die diese Mittel an Projektpartner weiterverteilen.

 

 

Die Reihenfolge der Antworten erfolgte nach deren zeitlichen Eingang.

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