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In den umstrittenen Ankerzentren herrschen inakzeptable Bedingungen.

Wie sich Ankerzentren auf Geflüchtete auswirken

 

In den von der Bundesregierung geplanten Ankerzentren soll künftig das komplette Asylverfahren abgewickelt werden. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V. hat analysiert, welche Konsequenzen durch das sogenannte Ankerkonzept für die Rechte und den Gesundheitszustand psychisch erkrankter und/oder traumatisierter Geflüchteter zu erwarten sind.

In den von der Bundesregierung geplanten Ankerzentren soll künftig das komplette Asylverfahren abgewickelt werden. Der Begriff des „Ankerzentrums“ umfasst dabei den Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungsprozess. Nach den aktuell bekannten Plänen sollen im Spätsommer bis Herbst bis zu sechs Pilot-Zentren eröffnet und mit bis zu 1.500 Personen je Zentrum belegt werden. Erwachsene alleinstehende Asylsuchende sollen bis zu 18, Familien bis zu sechs Monate in den Ankerzentren bleiben. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V. hat analysiert, welche Konsequenzen das Ankerkonzept auf Grundlage der bislang bekannten Eckpunkte für die Rechte und den Gesundheitszustand psychisch erkrankter und/oder traumatisierter Geflüchteter zu erwarten sind.

Im Folgenden wird dargestellt,

1. dass sich unter den Bedingungen, die für die geplanten Ankerzentren bislang bekannt sind, zahlreiche Faktoren identifizieren lassen, die in Wissenschaft und Behandlungspraxis als Risikofaktoren für die Gesundheit von Schutzsuchenden bekannt sind. Exklusion, fehlende Selbstbestimmung sowie der eingeschränkte Zugang zu zentralen gesellschaftlichen Funktionsbereichen (Arbeit, Bildung, Gesundheitssystem, soziale Unterstützung) gelten als Bedingungen, die insbesondere bei bereits psychisch belasteten Personen zu einer massiven Verschlechterung des Gesundheitszustands führen können,

2. dass die Identifizierung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter, wie sie u.a. die EU-Aufnahmerichtlinie vorsieht, insbesondere im Falle traumatisierter Geflüchteter Zeit, eine vertrauensvolle, geschützte Atmosphäre und fachkundiger Personen bedarf, die für die speziellen Bedarfe dieser Gruppe sensibilisiert sind. Es fehlt seit vielen Jahren an Konzepten zur Erkennung und bedarfsgerechten Unterstützung dieser besonders vulnerablen Personengruppe, so dass für die Ankerzentren zu erwarten ist, dass eine große Mehrheit der Betroffenen unerkannt bleibt und nicht den Schutz erhält, der ihnen zusteht;

3. dass unklar bleibt, wie traumatisierten Asylsuchenden die Verfahrensgarantien gewährt werden sollen, die sie für die Bewältigung des Asylverfahrens benötigen und sie vor diesem Hintergrund auch im Asylverfahren massiv benachteiligt werden könnten;

4. dass die Ghettoisierung von Geflüchteten außerhalb der kommunalen Infrastruktur voraussichtlich nicht allein den Betroffenen selbst zu schaden droht, sondern vielmehr zu befürchten ist, dass dadurch auch die gesellschaftliche Spaltung weiter verstärkt und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit neuer Nährboden gegeben wird;

5. dass eine migrationspolitische Relativierung des Menschenrechts auf Gesundheit zum Zwecke der „Anreizminimierung“ nur um den Preis massiver gesundheitlicher Folgeschäden zu haben sein wird, die in keiner Relation zum angestrebten Ziel steht und schwere Menschenrechtsverletzungen als Gründe der Schutzsuchenden für ihre Flucht verkennt.

 

Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme der BafF.

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