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Ein Afar Mädchen in Äthiopien. Foto: Hagmann

„Wir werden beschließen, die Beschneidung abzuschaffen!“

„Wir werden beschließen, die Beschneidung abzuschaffen!“

 

6. Februar 2015. Internationaler Tag der Nulltoleranz gegenüber der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen: Ärzte der Welt engagiert sich seit 2014 in der äthiopischen Region Afar gegen die genitale Verstümmelung von Mädchen und jungen Frauen. Erste Erfolge des Projekts sind bereits sichtbar – wie die Geschichte von Mendiha Ali und ihrer Familie zeigt.

14 Jahre alt war Fatuma, als sie auf einmal über starke Schmerzen im Unterbauch, über Schwierigkeiten beim Wasserlassen und Fieber klagte. Ihre Familie brachte sie zu einem nahe liegenden Gesundheitszentrum, von dort wurde sie sofort in ein Krankenhaus überwiesen. Die Ärzte diagnostizierten eine schwere Harnwegsinfektion – eine Langezeitfolge der Beschneidung, die bei Fatuma vorgenommen worden war. Kurz nach ihrer Geburt hatte man ihr die äußeren Geschlechtsorgane entfernt und die Genitalöffnung weitestgehend zugenäht. Die Ärzte entschieden sich dazu, die zugenähte Vagina zu öffnen. Und sie empfahlen Fatumas Eltern dringend, die Öffnung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nicht wieder schließen zu lassen – wie sonst oft üblich.

Information kann alles verändern
Nach einigen Tagen war die 14-Jährige wieder gesund. Bald darauf startete ACISDA, die einheimische Partnerorganisation von Ärzte der Welt, mit den Informationsveranstaltungen und Dialoggruppen, in denen über die weibliche Genitalverstümmelung aufgeklärt werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt war Fatumas Mutter Mendiha schwanger. Sie wurde Mitglied der „Pregnant Mothers Group“ und nahm am Gemeinde-Dialog teil – genauso wie ihre Mann, Detto Bodaya Ibade. Durch die Information und den Austausch innerhalb der Gruppen veränderte sich die Einstellung der beiden zur Tradition der Beschneidung grundlegend: Mendiha und Detto betrachteten den Eingriff zunehmend kritisch, da ihnen die Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit der Kinder klar geworden waren. Als Mendiha einige Monate später ein Mädchen zur Welt brachte, beschloss sie gemeinsam mit ihren Mann, die Kleine nicht beschneiden zu lassen. Mittlerweile setzt sich das Paar aktiv in der Aufklärungsarbeit ein und erzählt Verwandten und anderen Dorfbewohnern von ihrer eigenen Geschichte.

Frei und ohne Scheu
Ein Gemeindevorstand im Heimatort der beiden kommentiert die Erfolge des Dialogprozesses: „Die Botschaft, die Beschneidung aufzugeben, wurde weit verbreitet. Wir tauschen jetzt frei und ohne Scheu Informationen über das Thema aus, kommen mit jungen Menschen ins Gespräch. Durch den Dialogprozess haben wir viel über die gesundheitlichen Folgen des Eingriffs gelernt. Wir werden beschließen, die Beschneidung abzuschaffen!“

Das Projekt wird von Sternstunden e.V unterstützt.

Die Fakten im Überblick:

  • Bei der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) werden die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder ganz entfernt. Durchgeführt wird die FGM überwiegend ohne Betäubung und unter zumeist schlechten hygienischen Bedingungen. Zu den gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen gehören schwere, bisweilen tödliche Blutungen, Infektionen, seelische Traumata sowie Komplikationen bei der Ausübung von Sexualität, bei Schwangerschaft und Geburt.
  • Der FGM liegt eine komplexe Mischung aus kulturellen, religiösen und sozialen Faktoren zugrunde. Dort, wo FGM praktiziert wird, ist der soziale Druck sehr groß, sich an die vor Ort übliche Norm zu halten. Sie gilt als Tradition und als wichtiger Aspekt des Heranwachsens: Nur beschnittene Mädchen gelten als rein und anständig.
  • Der Eingriff wird zumeist zwischen dem ersten und dem 15. Lebensjahr vorgenommen.
  • Über 140 Millionen Mädchen und Frauen sind weltweit von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, vor allem in West- und Nordostafrika sowie im Nahen Osten. In Deutschland leben etwa 25.000 Mädchen und Frauen, deren Genitalien verstümmelt sind.
  • In Äthiopien wird die Mehrzahl der Mädchen und Frauen beschnitten, in der Region Afar sind es über 90 Prozent.
  • Weibliche Genitalverstümmelung verletzt das Grundrecht auf physische und geistige Unversehrtheit und gilt damit als fundamentale Menschenrechtsverletzung.
  • In vielen Ländern steht weibliche Genitalverstümmelung inzwischen offiziell unter Strafe. Auch in Äthiopien ist sie offiziell verboten; eine strafrechtliche Verfolgung von Beschneiderinnen findet allerdings meistens nicht statt.

Quellen: UN/BMG