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Dr. Johanna Offe, Leitung Advocacy, bei der UN in Genf. Foto: Ärzte der Welt

Deutschland muss Konvention zum Frauenrecht endlich umsetzen

 

Keine Diskriminierung von Frauen und Mädchen – dafür steht die Frauenrechtskonvention, die seit 1981 in Kraft ist. Deutschland trat bereits 1985 bei. Dennoch verstößt auch die deutsche Gesetzgebung immer noch gegen dieses internationale Abkommen. Im Mai haben Ärzte der Welt und weitere NGOs die Versäumnisse der Bundesregierung vor der UN in Genf angeprangert und Maßnahmen gefordert.

„Die deutsche Gesetzgebung verstößt gegen die internationale CEDAW-Konvention. Die rechtlichen Hindernisse beim Zugang von Migrantinnen zur Gesundheitsversorgung müssen dringend beseitigt werden“, so das Fazit der Advocacy-Leiterin von Ärzte der Welt Dr. Johanna Offe. Zur 85. CEDAW-Sitzung hatte Ärzte der Welt zusammen mit 12 weiteren deutschen NGOs einen Parallelbericht zur Versorgung von geflüchteten und migrierten Frauen in Deutschland eingereicht.

Darin wird deutlich, dass der deutsche Staat durch die aktuellen gesetzlichen Regelungen seine völkerrechtlich verbindliche Pflicht zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Gesundheitsversorgung verletzt. Frauen vermeiden den Arztbesuch, Krankheiten werden verschleppt, chronifizieren oder werden zu Notfällen. Der fehlende Zugang zu Schwangerschaftsvorsorge erhöht das Risiko von Komplikationen und Fehlgeburten.

Sowohl die Änderung oder Abschaffung der Übermittlungspflicht nach § 87 Aufenthaltsgesetz, als auch der Zugang zu Gesundheitsversorgung für erwerbslose EU-Bürger*innen ist mehrfach von UN-Gremien (ICESCR, CEDAW) angemahnt worden. Der Koalitionsvertrag sieht vor: „Die Meldepflichten von Menschen ohne Papiere wollen wir überarbeiten, damit Kranke nicht davon abgehalten werden, sich behandeln zu lassen.“ Bisher wurde dies jedoch nicht umgesetzt. Für erwerbslose EU-Bürger*innen ist im Koalitionsvertrag keine Verbesserung in Bezug auf die Gesundheitsversorgung vorgesehen. In beiden Bereichen besteht dringender Handlungsbedarf, damit das Recht auf Zugang zu (reproduktiver) Gesundheitsversorgung für Frauen in Deutschland verwirklicht wird.

 

 

CEDAW-ParallelBEricht: ZUgang von Migrantinnen zu (repoduktiver) Gesundheit

 

Zum Hintergrund:

Die Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und ist seit 1981 in Kraft. Es verbietet die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Geschlechtsidentität in allen Lebensbereichen und fordert die Vertragsstaaten auf, die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter zu erwirken. Die Umsetzung der Konvention bezeugen die Vertragsstaaten mit regelmäßigen Staatenberichten, die dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen vorgelegt und anschließend in einer Anhörung diskutiert werden.

 

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